NUTZWERT: Änderungen bei Erbschaftssteuer

09.05.2011 - Tobias Schönfeld, Philipp Dyckerhoff 

Schon letztes Jahr wurden Erbschaften und Schenkungen in Katalonien insbesondere durch eine Erhöhung der Freibeträge erheblich verbilligt. Jetzt ist es wieder soweit. In einer weiteren Reform hat die katalanische Regierung zusätzlich einen 99,9-igen Steuernachlass auf bestimmte Erbschaften- und Schenkungen, etwa solche zwischen Eheleuten oder zwischen Eltern und Kindern beschlossen, was praktisch der Abschaffung der genannten Steuer gleichkommt.

Aber Achtung ! Die richtige Planung der Vermögensübertragung ist jetzt wichtiger denn je, soll sich der Erblasser vor Ärger über die entgangene, jetzt noch höhere Steuerersparnis, nicht noch im Grab umdrehen. Je nach Vermögensstruktur und Wohnsitz der Beteiligten kann es nämlich doch zu einer Besteuerung in Katalonien kommen. Insbesondere bei ausländischen Erblassern entscheidet die richtige Wahl zwischen Schenkung und Erbschaft oder zwischen Immobilien oder Geldvermögen darüber , ob die günstigen katalanischen Steuervorschriften gelten oder ob die teuren gesamtspanischen Vorschriften, mit einem Grenzsteuersatz von 34 gelten.

„Wählen“ zwischen Schenkung und Erbschaft kann man natürlich nur bei rechtzeitiger Planung. Soweit man dieses Thema mit seinen Eltern ansprechen kann, ist eine pro-aktive Gestaltung der Vermögensübertragung wegen der eventuell zusätzlich anfallenden deutschen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer sinnvoll. Dies gilt insbesondere bei größeren Vermögen oder im Falle von Einzelkindern.

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