04.09.2017 - Elisabeth Pranter - MfD & BfD
Wer nach Spanien kommt, um hier zu studieren oder zu arbeiten, hat meist bereits in seinem Heimatland eine Ausbildung absolviert. Doch wie kann man sich diese Ausbildung in Spanien anerkennen lassen?
Anerkennung universitärer Abschlüsse
Um Ihren Titel anerkennen zu lassen, müssen Sie beim Ministerio de Educación, Cultura y Deporte (Bildungs-, Kultur- und Sportministerium) einen Antrag stellen. Für den Antrag fällt eine Gebühr in Höhe von 161,60 € (z.B. für die Anerkennung vom Mastertitel) an. Dabei ist zu beachten, dass die Gebühr nicht pro Antrag, sondern pro Titel zu entrichten ist.
Dem Antrag beizulegen sind:
• beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises bzw. Nachweises der Staatsangehörigkeit (ausgestellt von den verantwortlichen Behörden des Heimat- bzw. Herkunftslandes oder zuständigen spanischen Behörden)
• beglaubigte Kopie des Titels, für den eine Anerkennung beantragt wird, oder eine beglaubigte Bescheinigung für dessen Ausstellung
• beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Certificación académica) des absolvierten Studiums – inklusive einer Beschreibung der Zusammensetzung des Studiums (u.a. offizielle Dauer des Studiums, Studienplan, absolvierte Kurse und deren Arbeitsaufwand)
• Zahlungsbeleg der Gebühr (siehe oben)
• Bescheinigung über die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten, den entsprechenden Beruf in Spanien auszuüben (gefordertes Niveau ist B2), mehr Infos dazu hier im Artículo 17
Der Antrag kann bei jedem beliebigen Registro Público vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Dokumente im Original einzureichen, wie oben beschrieben sind beglaubigte Kopien ausreichend. Sämtlichen Dokumenten sind amtliche Übersetzungen beizulegen.
Nützliche Links:
• Mehr Infos auf der Webseite des Ministeriums
• offizieller Leitfaden, wie Sie in verschiedenen Fällen vorgehen sollten – etwa, wenn Sie mehrere Titel in Spanien anerkennen lassen möchten
• Antragsformular
• Alternativ können Sie als registrierter User Ihre Daten auch online einreichen
• Info zur Gebühr und Zahlungsformular
Anerkennung nichtuniversitärer Ausbildungen
Sie können sich in Spanien sowohl abgeschlossene nichtuniversitäre Ausbildungen anerkennen als auch begonnene, aber nicht abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen, sollten Sie diese in Spanien fortführen. Das ist etwa bei Kindern der Fall, die in Spanien neu ins Schulsystem eintreten. Grundsätzlich können ausländische Titel in folgenden Bereichen als entsprechende spanische Titel anerkannt (homologación) bzw. mit diesen gleichgesetzt werden (convalidación):
• Educación secundaria obligatoria
• Bachillerato
• Título de Técnico
• Enseñanzas artísticas profesionales
• Enseñanzas artísticas superiores
• Enseñanzas deportivas
ACHTUNG: Der spanische Titel Bachiller entspricht nicht dem universitären Titel Bachelor (spanische Entsprechung wäre Grado), sondern bezeichnet den Schulabschluss, der zum Universitätseintritt Grundvoraussetzung ist, vergleichbar etwa mit dem Abitur in Deutschland bzw. der Matura/Maturität in Österreich und der Schweiz.
Dem Antrag jedenfalls beizulegen sind:
• Zahlungsbeleg der Gebühr (Außer es wird die Anerkennung an den Titel Graduado en Educación Secundaria Obligatoria beantragt, also die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtschuljahre. Diese ist kostenlos.)
• beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises
• beglaubigte Kopie des Titels oder Diploms oder ggf. Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Abschlussprüfungen, für die die Anerkennung beantragt wird
• beglaubigte Kopie des Zertifikats (Certificación acreditativa) des absolvierten Kurses/des absolvierten Lehrgangs – inklusive einer Beschreibung der Zusammensetzung des Studiums (u.a. absolvierte Fächer, erworbene Fähigkeiten und Zeitraum/Dauer der Ausbildung)
• Wenn die Ausbildung, die der Ausbildung im Ausland vorangegangen ist, dem spanischen Schulsystem entsprechend absolviert wurde, einen Nachweis darüber
Auch hier gilt: Amtliche Übersetzungen sind stets beizulegen. Je nach Antrag müssen auch noch weitere Dokumente beigelegt werden, mehr Infos dazu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.
Nützliche Links:
• Mehr Infos auf der Webseite des Ministeriums
• Antragsformular
• Äquivalenzlisten bei denen die Abschlüsse von Deutschland und Spanien gegenübergestellt werden
Reglementierten Beruf ausüben in Spanien
Wie in allen europäischen Staaten gibt es auch in Spanien reglementierte Berufe, für die eine bestimmte (universitäre) Ausbildung Voraussetzung ist. Unter anderem zählen dazu folgende Berufe:
• Anwalt
• Architekt
• Berufe im medizinischen Bereich wie Arzt, Physiotherapeut oder Krankenschwester
• technische Berufe wie Installateur, Ingenieur oder Mechaniker
• wissenschaftliche Berufe wie Chemiker, Physiker oder Biologe
• Fremdenführer
• Lehrer
• Privatdetektiv
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, des EWR sowie der Schweiz, die in Spanien einen reglementierten Beruf (Profesión regulada) ausüben wollen, können die Anerkennung ihres Hochschulabschlusses bzw. Titels nach der Directiva 2005/36/CE beantragen, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Mitgliedsland bzw. der Schweiz ausgestellt oder bereits anerkannt worden ist. Dazu müssen Sie sich an die für Ihren Beruf zuständige Stelle wenden. Achtung: Mit dieser Anerkennung bekommen Sie die Arbeitserlaubnis für Ihren Beruf, aber nicht automatisch die Anerkennung Ihres Titels. Dazu müssen Sie parallel einen Antrag zur Anerkennung Ihres Titels stellen (siehe oben).
Dem Antrag beizulegen sind:
• Beglaubigte Kopie des Titels
• beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises bzw. Nachweises der Staatsangehörigkeit
• beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Certificación académica) der absolvierten Ausbildung – inklusive einer Beschreibung der Zusammensetzung der Ausbildung (u.a. Dauer, absolvierte Kurse)
• Wenn der Beruf im Land, wo man den Titel erworben hat, reglementiert ist: Bescheinigung der zuständigen Stelle in besagtem Land, die bestätigt, dass die Voraussetzungen zur Ausübung des betroffenen reglementierten Berufes erfüllt werden
• Wenn der Beruf im Land, wo man den Titel erworben hat, nicht reglementiert ist: Beglaubigtes Dokument ausgestellt von der zuständigen Stelle, in dem nachgewiesen wird, dass der Beruf innerhalb der letzten 10 Jahre für insgesamt 2 volle Jahre ausgeübt wurde
Auch hier gilt: Amtliche Übersetzungen sind stets beizulegen.
Nützliche Links:
• Mehr Infos auf der Webseite des Ministeriums, wo auch das Antragsformular zum Download bereit steht
• Liste aller 185 reglementierten Berufe in Spanien
• Auf dieser Seite der Europäischen Kommission können Sie überprüfen, ob Ihr Beruf in Spanien reglementiert ist
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