19.10.2016 - Karl H. Lincke
Der spanische Tourismussektor boomt
Das Jahr 2016 zeichnet sich als Rekordjahr für den spanischen Tourismussektor ab. Seit der gestiegenen Terrorgefahr in anderen beliebten mediterranen Reisezielen wie der Türkei, Ägypten oder Tunesien, reisen viele Urlauber bevorzugt nach Spanien. Der Verbund aus den wichtigsten Unternehmen des Sektors Exceltur prognostiziert für dieses Jahr die Ankunft von insgesamt 74 Millionen Touristen in Spanien, 9% mehr als im Vorjahr. So erstaunt es nicht, dass Spanien vor Italien und der Türkei auch weiterhin das beliebteste Urlaubsziel der Deutschen darstellt. Insbesondere auf der Suche nach Sonne und Strand, tummeln sie sich vor allem auf den Balearen, den Kanarischen Inseln und Katalonien, den drei wichtigsten Reiseregionen Spaniens. Aber auch Alternativen zum Strandurlaub werden immer mehr nachgefragt, wie beispielsweise der Gang des Jakobsweg im Norden des Landes.
Airbnb immer beliebter
Auch bei der Wahl der Unterkunft erlangen Alternativen zum klassischen Hotel in Form von privaten Unterkünften und Ferienwohnungen immer größere Beliebtheit. Besonders die 2008 in Kalifornien gegründete Internettplattform Airbnb, auf der private Unterkünfte aller Art in 191 Ländern vermietet werden, macht den Hotels wachsende Konkurrenz. Nicht nur die Gäste schätzen die oft günstigen Preise der von einfach bis luxoriös reichenden Unterkünfte sowie den direkten Kontakt zu ihren Gastgebern, sondern auch Eigentümer und Mieter entscheiden sich immer häufiger für die profitable Vermietung über Airbnb. Dieser beachtlichen Expansion der Airbnb‑Vermietung scheinen jedoch immer mehr Städte Grenzen setzen zu wollen.
Lokale Bestimmungen für Airbnb-Gastgeber
Neben den üblichen rechtlichen Regelungen wie Verträge, Steuern oder Versicherungen, die bei der Vermietung oder Untervermietung ihre Richtigkeit haben müssen, müssen Gastgeber zusätzlich die lokalen Bestimmungen der jeweiligen Stadt beachten.
Tourismuslizenz in Barcelona
Im besonders touristischen Barcelona beispielsweise ist der Besitz einer Tourismuslizenz erforderlich, was die Anmeldung einer jeden Wohnungsvermietung zu touristischem Zweck bei der Stadtverwaltung impliziert. Da die Vorschriften oft nicht eingehalten werden – jüngste Studien schätzen, dass 39,5% der 15.881 Touristenwohnungen in Barcelona illegal vermietet werden – kündigte die Stadtverwaltung verstärkte Kontrollen an. Hintergrund der verschärften Regelungen in Barcelona ist die Beschwerde der Bewohner über den Massentourismus, der die Stadt mit wachsender Wucht überrollt.
Knappheit auf Berliner Wohnungsmarkt
Aus einem etwas anderen Grund wurde auch in Berlin die Wohnungsvermietung über airbnb stark eingeschränkt. Aufgrund der großen Knappheit, die auf dem berliner Wohnungsmarkt herrscht, wurde ab dem 1. Mai 2016 auch hier die Erfordernis einer behördliche Genehmigung eingeführt, ohne die hohe Strafen von bis zu 100.000 Euro drohen. Auch in anderen deutschen Städten wie in Köln oder Dortmund ist die Airbnb-Vermietung meldepflichtig.
Trotz der Einschränkungen in einigen Städten, scheint die Vermietung privater Unterkünfte über Airbnb vorerst weiterhin zu florieren. Gastgeber müssen dabei, sei es in Spanien oder in Deutschland, unbedingt die Bestimmungen der jeweiligen Stadt beachten.
Bleibt zu hoffen, dass die neue Share Economy (Uber, Airbnb, Wimdu, etc.) nicht zusehr von behördlichen Auflagen erschwert wird. Insbesondere in Spanien droht dabei das Abrutschen in einen grauen Markt.
Autor: Karl H. Lincke (wwwbusinessinspanien.com)
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