26.11.2018 - BfD
Schreiben Sie sich in das Wählerverzeichnis ein.
Wenn Sie Ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen von Barcelona und den Europawahlen am 26. Mai 2019 wahrnehmen möchten, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis einschreiben.
Voraussetzungen für die Einschreibung:
- Sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union.
- Sie sind am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Barcelona.
- Sie besitzen ein gültiges Ausweisdokument.
Wie können Sie sich einschreiben?
Wenn Sie den Brief des Wahlamtes (Oficina del Censo Electoral) mit dem Antragsformular erhalten haben:
- Füllen Sie es aus und senden Sie es per Post (keine Frankierung erforderlich).
- Beantragen Sie Ihre Einschreibung telematisch über https://sede.ine.gob.es mit digitalem Zertifikat oder mit der Identifizierungsnummer für Ausländer (Número de Identidad de Extranjero) und dem im Formular enthaltenen Schlüssel zur telematischen Bearbeitung (Código de Tramitación Telemática).
Wenn Sie den Brief des Wahlamtes (OCE) nicht erhalten haben:
- Beantragen Sie Ihre Einschreibung telematisch über https://sede.ine.gob.es mit dem digitalen Zertifikat.
- Vereinbaren Sie unter der Rufnummer 010 einen Termin bei einem beliebigen Bürgerbüro (Oficina de Atención Ciudadana), um sich einzuschreiben (Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen).
Bis wann können Sie sich einschreiben?
Sie haben Zeit bis zum 30. Januar 2019
Quelle: www.barcelona.cat/censat
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