Wer kennt sich damit im Detail aus? Es gibt bereits viele Artikel im Internet (z.B.
http://www.barcelonafuerdeutsche.com/index.php?seccion=wissenswertes&accion=submenu&menuid=1&submenuid=18&subarticuloid=36) die darüber berichten. Die Kernaussage ist immer dieselbe: Durch eine EU Regelung braucht man als EU Bürger weder einen Spansichen Führerschein noch muss man den deutschen Führerschein registrieren lassen.
Es scheint allerdings einen Haken zu geben. Auch mit deutschem Führerschein muss man sich an die Ablauffristen des spanischen Fürherscheins halten. Aber was muss man dafür genau machen???
Das deutsche Konsulat und auch das DGT sagt man hat als Resident eine Frist von 2 Jahren den Füherschein "registrieren" zu lassen. Das spricht allerdings gegen die meisten Artikel die davon berichten dass die EU Richtlinie die Anerkennung ohne jede Formalität vorsieht.
Ich habe letzte Woche einen Strafzettel bekommen weil ich mit deutschem Fürerschein gefahren bin. Jetzt weiss ich nicht ob ich bezahlen muss bzw. wie ich mich verhalten muss.
Gruss,
Dirk