Regelung Selbstständigkeit bei geringem Verdienst  von  Helena am 24.04.0818:27:47
Helena
Hallo,

ich habe einen Nebenjob bei dem ich monatlich 300 Euro verdiene. Bezahlt wird per Rechnung, die ich stellen muss. Das Unternehmen hat mir gesagt, dass ich mich nicht selbstständig (autonoma) machen muss, wenn ich einen Jahresbetrag von 3.000 Euro nicht überschreite.

Im Moment bin ich noch in Deutschland krankenversichert und werde auch im nächsten Monat einen "richtigen" Job mit Vertrag beginnen.

Mit meinem Verdienst dort und meinem Nebenjob werde ich die 22.000 Euro nicht überschreiten und bin damit nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.

Um dennoch sicher zu gehen, ob das alles so stimmt, war ich heute bei der Agencia Tributiaria.

Dort wurde mir gesagt:

1) Ab dem ersten Euro, den ich freiberuflich/ selbstberuflich verdiene, muss ich als selbstständig gemeldet sein.

2) Weil meine Arbeit Übersetzungen beinhaltet, muss ich ein neben den 15 IRPF auch noch 16 IVA bezahlen.

3) Ich muss alle drei Monate eine Steuererklärung machen.

Weiß vielleicht jemand, was nun stimmt und was nicht und ob es besser wäre meinen Nebenjob aufzugeben????

Danke,
Helena
  • Kommentar von Susanne Rust am 23.05.0811:18:38
    Susanne Rust

    Regelung Selbstständigkeit bei geringem Verdienst


    Liebe Helena,

    Ich arbeite im Bereich Steuerberatung deswegen hier die Praxis:

    Es ist in der Tat so, dass Du Dich als Selbstständige anmelden müsstest. Deine Rechnungen stellst Du mit der spanischen MWST und diese musst Du dann vierteljährlich abführen. Als Selbststándige wird Dir in den ersten zwei Jahren nur 7 IRPF einbehalten statt 15. Dieses Geld kannst Du dann, wenn Du unter dem Minimum liegst ,jeweils nach Erklärung Deiner Einkommenssteuer, zurückbekommen. Ich hoffe Deine Fragen hiermit beantwortet zu haben.

    Viele Grüsse Susanne
  • Kommentar von Helena am 03.06.0816:18:50
    Helena

    Regelung Selbstständigkeit bei geringem Verdienst


    Hallo Susanne,

    vielen Dank fuer Deine Antwort. Ich habe sie gerade erst gesehen.

    Leider bin ich immer noch nicht schlau aus der ganzen Sache geworden.

    Meine Firma hat mir einen Stapel Rechnungsvorlagen gegeben, damit ich am Ende jeden Monats meine factura einreiche. 

    Von meinem Gehalt werden mir immer 15 IRPF abgezogen, die die Firma, an die entsprechende Stelle (den Staat?) abführt. 

    Als selbstständig bin ich nicht angemeldet.

    Ist das jetzt legal oder immernoch irgendwie nicht ganz rechtens??  
  • Kommentar von Ulli am 30.06.0815:48:30
    Ulli

    Regelung Selbstständigkeit bei geringem Verdienst


    Helena,
    hatte einen ganz ähnlichen Fall letztes Jahr. Habe ebenfalls als Autonomo hier gearbeitet und Rechnungen gestellt.

    In meinem Fall (und der gilt meines Erachtens auch für dich) musste ich NIE beantragen, mich bei der Hacienda anmelden _und_ bei der Seguridad Social. Anders als in Deutschland sind auch Autonomos in Spanien verpflichtet, in die Seg. Soc. einzubezahlen.

    Letzteres ist für mich in deinem Fall der Knackpunkt: Mindestbetrag sind bummelig 200EUR monatlich, also lohnt sich deine Tätigkeit imho gar nicht...

    Wenn du Fragen hast...
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