Mündliche Vereinbarung Mietrecht  von  Evita am 23.04.1409:55:09
Evita
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht ist ja jemand hier der mir ein bisschen Info geben kann.
Ich und mein Freund sind in der unangenehmen Situation, dass unser zukünftiger Vermieter uns soeben doch noch für die Wohnung in Barcelona die wir mieten wollten abgesagt hat.
Ein schriftlicher Mietvertrag gab es noch nicht. Allerdings die mündliche fixe Zusage, dass wir ab 1 Mai einziehen können. Bei unserem letzten Treffen gab es eine symbolische Anzahlung der Kaution (100€), sozusagen als Absicherung für beide Seiten. Hierzu gibt es auch eine handschriftliche, formlose Bestätigung mit Unterschrift beider Parteien.
Wir können nun nicht einziehen da der eigentliche Wohnungeigentümer (wir wussten nicht ass unser Vermieter nicht der Wohnungseigetntümer ist) aus dem Ausland zurück kommen wird und nun die Wohnung braucht.
Für uns beuted dies natürlichen einen erhelblichen Mehraufwand, da wir den anderen Wohnungen schon abgesagt haben und uns nun neu auf die Suche begeben müssen.
Gibt es in diesem Fall irgendein rechtliche Handhabe oder haben wir sozusagen einfach Pech gehabt?
Vielen vielen Dank für Antworten
Herzliche Grüße
Evita
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