Miete NICHT mit Kaution verrechnen !  von  Christine am 14.04.1120:33:30
Christine
Mieter koennen rechtlich belangt werden wenn Sie ungefragt die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen.

Sinn und Zweck einer Kaution ist es, dem Vermieter eine Geldsumme als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, die er dann verrechnen darf, wenn der Mieter offene Forderungen, wie z.B. unbezahlte Miete, Schadensersatz für die beschädigte Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses, etc., nicht beglichen hat. Der Vermieter darf daher die Kaution einbehalten und auf die fälligen Monatsmieten anrechnen.

VORSICHT : Gemäß LAU (Lei de Arrendamiento) ist es gesetzteswidrig die letzte Miete einfach so mit der Kaution zu verrechnen !
  • Kommentar von Miguel am 15.04.1112:24:45
    Miguel

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Absolut korrekt . Auch in SPANIEN ist die
    Verrechnung der Miete mit Kaution ist nicht möglich ! 
    Der Mieter muss seine Miete monatlich in voller Höhe zahlen. Er kann vom Vermieter keine Verrechnung mit der Kaution verlangen. Da ist die Gesetzeslage in Spanien wie in Deutschland, man muss folglich mit  rechtlichen Schritten als logische Konsequenz eines Vertragsbruches rechnen.
  • Kommentar von Vanessa am 25.04.1122:44:40
    Vanessa

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Eine Freundin von mir ging auch davon aus das dies in Spanien so gehandhabt werden kann und hatte die Kaution ohne Absprache mit Ihrem Vermieter mit der Miete verrechnet. Wir haben Ihr davon abgeraten, Sie tats trotzdem. Es gab dann Probleme mit Ihrem Vermieter, der hatte folglich keine Ruecklage um die letzten NK Abrechnungen zu verrechnen,  die Sie bis heute auch nicht beglichen hat, jetzt hat Sie ne Anzeige am Hals, logischerweise.
  • Kommentar von Gabriela am 18.05.1116:45:31
    Gabriela

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Kann Ich nur zustimmen!
  • Kommentar von Sabrina am 30.06.1113:58:55
    Sabrina

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Mein Vermieter hatte in meinem Mietvertrag bei vorzeitiger Kuendigung festgehalten das er die Kaution einbehalten wird. Hart aber fair. Kautionen darf man weder in Dtld. noch in Frankreich wo ich letztes Jahr studiert habe mit der Miete verrechnen, das sollte eigentlich jedem klar sein & mich erinnert das Verhalten einiger Studenten so ziemlich an Ballermann Urlaub, viele denken echt das es hier keine Gesetze gibt.
  • Kommentar von Frank am 01.07.1116:18:52
    Frank

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Es ist von Vorteil wenn man die Sprache versteht und Verträge lesen kann. Auch ein Mietvertrag hat seinen Sinn.
  • Kommentar von Verena am 02.07.1114:48:56
    Verena

    Miete NICHT mit Kaution verrechnen !


    Die Kaution darf in der Regel nicht mit der Miete verrechnet werden. Die Kaution steht im uebigen dem Mieter, wenn es keine besondere Vereinbarung gibt auch nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu.

    Die Verrechnung der Kaution mit der Miete fuehrt automatisch zu einem Mietrueckstand. Bei 2 Monatsmieten sogar zur fristlosen Kuendigung. Die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwaltes fuer Mahnbescheid und Schriftverkehr traegt der Mieter, der schuldhaft die Miete nicht zahlt. Die Kosten fuer Schriftverkehr des Anwaltes werden im Ergebnis hoeher sein als die einbehaltene Kaution.
    (ausz. Servicio Legalitas Abogados)
    Gruss, Verena
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