Die EU Kommission verwarnt Spanien wegen des Modelo 720

27.02.2017 - Philipp Dyckerhoff 

Mitte Februar hat die EU-Kommission Spanien konkret aufgefordert, die Strafen beim Gesetz zur Deklarierung von Auslandsvermögen (modelo 720) zu reduzieren und dafür eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Wenn innerhalb dieser Frist keine befriedigende Antwort seitens der spanischen Regierung vorliegen sollte, droht die EU-Kommission damit, die Sache vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

 

Die Höchststrafe bei Nichtbeachten der Deklarierungspflicht liegt bei 150% des nicht deklarierten Vermögens. Diejenigen, die ihre Erklärung abgeben, müssen bei (schon einfachen) Fehlern mit einer Mindeststrafe von 10.000 Euro rechnen. 5.000 Euro fallen für jede vergessene oder fehlerhafte Angabe an. Einfache Tippfehler könnten so sehr teuer werden. In der Mindeststrafe sind also sogar zwei Fehler enthalten!

 

Die EU-Kommission hält diese Strafen für unverhältnismäßig (immerhin!) und ist der Meinung, dass dieses Gesetz letztlich zur Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit in der EU führt. Und tatsächlich: der Autor kenne einige Fälle aus seiner täglichen Arbeit, in denen Deutsche ihr gesamtes Geld lieber nach Spanien geholt haben und nun hier anlegen, um ganz sicher zu sein, dass sie so den absurden Strafen dieses Gesetzes entgehen.

 

Besonders fragwürdig sind diese Strafen für Fehler auch vor dem Hintergrund, dass das Gesetz sich zwar auf Auslandsvermögen bezieht, als Grundlage aber spanische und nicht etwa ausländische Besonderheiten der Finanzwelt herangezogen werden: z.B. muss man für Konten den Durchschnitts-Saldo des letzten Quartals eines Jahres angeben, den zwar spanische Banken ihren Kunden mitteilen, aber keine deutsche Bank. Wie z.B. Bausparverträge – eine rein deutsche Form der Geldanlage – im modelo 720 korrekt anzugeben sind, bleibt offen bzw. der Interpretation des Betroffenen überlassen. Wenn dann im Zweifelsfall ein spanischer Finanzbeamter entscheiden soll, ob bei Angabe eines Bausparvertrags ein Fehler gemacht worden ist, wird es spannend...

 

Brüssel bestätigt zwar, dass Spanien das Recht hat, die in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen per Gesetz dazu zu bringen, ihr Auslandsvermögen zu deklarieren. Die Strafen dürfen aber nicht unverhältnismäßig höher liegen als die Strafen dafür, dass man Vermögenswerte in Spanien nicht oder falsch deklariert hat. Die Reaktion des spanischen Finanzministeriums ist bislang wenig einsichtig – es würde keinen Sinn machen, dass die EU-Kommission die Strafen für zu hoch hält.

 

Die aktuelle Kommunikation von Brüssel von Mitte Februar bezieht sich nur auf die völlig unverhätnismässige Höhe der Strafen, nicht aber auf die anderen auch schon durch die EU-Kommission kritisierten Punkte wie z.B. die Unverjährbarkeit oder die Pflicht, die Erklärung auch für Vermögen von Dritten abzugeben, wenn man eine Vollmacht darüber hat.

 

Laut Informationen des Finanzministeriums sind seit Einführung des Gesetzes Ende 2012 Vermögenswerte im Ausland von gut 140 Milliarden Euro in Spanien deklariert worden. Etwa 400 Bürger haben Strafen von bis zu 150% des nicht deklarierten Vermögens bekommen. Bleibt zu hoffen, dass die Betroffenen ausreichende Vermögenswerte auch in Spanien hatten, um die zusätzlichen 50% aufbringen zu können. Ansonsten sollte das nächste Gesetzesprojekt des spanischen Finanzministeriums sich mit dem Thema Privatinsolvenz befassen.

 

Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com

Kommentare (3) :

Kommentar von Sandra am 27.02.2017

Kommentar von Estela am 28.02.2017

Kommentar von Philipp am 28.02.2017

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