Spanien führt die Grundsicherung ein

18.06.2020 - Spanien auf Deutsch 

Die Zahl der Hilfesuchenden in Spanien hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen; erst 2008 rutschte Spanien in eine Rezession aufgrund der globalen Finanzkrise und nun wird das Land von der Corona-Krise stark gebeutelt. Die Arbeitslosenquote spricht für sich: Spanien hat mit 19% (Berechnung für dieses Jahr) die zweithöchste Arbeitslosenquote nach Griechenland in Europa; Ende 2019 waren es noch 13,8 Prozent.

Experten sagen, dass der Unterschied der Corona-Krise gegenüber der Finanzkrise darin liegt, dass nunmehr auch Familien der breiten Mittelschicht betroffen sind, die auf Lebensmittelbanken zurückgreifen müssen, da sie nicht genug angespart und dementsprechend nicht mehr ihre Grundbedürfnisse decken können. Die Zahlen sind beängstigend, denn in mehr als 1,1 Millionen Haushalten hat kein Familienmitglied mehr Einkünfte. Das bedeutet, dass inzwischen fast vier Millionen Spanier*Innen unter Armut leiden, die Hälfte davon sind Kinder.

Aufgrund der erschütternden Fakten und der steigenden Zahlen der von Armut  betroffenen Haushalte, hat die Regierung trotz der hohen Staatsverschuldung jüngst eine Grundsicherung (ingreso mínimo vital) verabschiedet, die seit dem 1. Juni in Kraft getreten ist. In Deutschland ist sie mit der Sozialhilfe nach Hartz IV vergleichbar.

 

Die Grundsicherung ist für die Personen bestimmt, die nicht auf ein Brutto-Jahreseinkommen von rund 16.000 Euro kommen, oder für Haushalte mit vier Personen mit weniger als ca. 45.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen.

 

Sie beträgt 462 Euro pro Person im Monat; bei einer mehrköpfigen Familie bis 1.015 Euro; die Regierung nimmt an, dass in etwa 850.000 Haushalte diese staatliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Das entspricht ca. 2,3 Millionen der Einwohner Spanien, darunter 30% Kinder und Jugendliche, 16% Alleinerziehende (davon 90% Frauen).

Die Teilnahme an dem Programm ist an folgende Bedingungen geknüpft.

Die Antragsteller müssen:

  • zwischen 23 und 65 Jahre alt sein (Ausnahme gibt es für Senioren oder Personen unter 23 Jahre, die eine minderjährige Person betreuen)
  • seit mindestens drei Jahren einen selbstständigen Haushalt führen
  • mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
  • wenn sie keine spanische Staatsbürgerschaft haben, sich mindestens ein Jahr lang legal in Spanien aufgehalten haben
  • wenn das Einkommen pro Person im Haushalt unter 230 Euro im Monat liegt

 

Kindergeld wie man es aus Deutschland kennt, gibt es nicht in Spanien. Doch nun sollen bedürftige Familien außerdem 130 Euro im Monat für jedes im Haushalt lebende Kind erhalten.

 

Mehr Informationen zur Beantragung der Grundsicherung gibt es bei der Sede electrónica de la Seguridad Social

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