NEWS: Vom 22. bis 25. Mai finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt

28.03.2014 - Auswärtiges Amt; http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/01-madrid/0-botschaft.html 

Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt.

Wahlberechtigte können nur dann in der Bundesrepublik Deutschland wählen, wenn sie in Deutschland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, müssen dazu einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen und eine Versicherung an Eides statt abgeben. Das Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl neu erstellt, vor jeder Wahl ist also ein neuer Antrag erforderlich.

Wichtiger Hinweis:


Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (4. Mai 2014) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland im Original eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an die Gemeinde geschickt werden, dies kann ab sofort geschehen.

Antragsvordrucke werden voraussichtlich erst ab Anfang März 2014 bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Alternativ kann das Formular auf der Internetseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen und am Computer oder von Hand ausgefüllt werden.

Wahlberechtigt sind

(1) Deutsche im Ausland, die in Deutschland gemeldet sind

Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

(2) Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland

a) Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Wahlberechtigt zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und

- nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alternativ können Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Da die Wahlbeteiligung in den 28 EU-Staaten unterschiedlich geregelt ist, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig bei Gemeindebehörde am Wohnort über die geltenden Wahlmodalitäten zu erkundigen. Und wer im EU-Ausland wählt, bestimmt über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die künftigen deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Insgesamt darf jede von ihrem bzw. jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Das gilt ebenfalls für deutsche Staatsbürger, die auch die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedlands besitzen,

b) Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wenn sie

- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

- nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

und

- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Information über das Wahlrecht für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (im Ausland), sowie über die Europawahl 2014 finden Sie unter den neben- bzw untenstehenden Links.

Mehr Informationen unter:

www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/01-madrid/0-botschaft.html
www.bundeswahlleiter.de

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