NUTZWERT: Katalonien tut etwas für Kinder

23.01.2008 - Jenna Steenken/Stefanie Claudia Müller 

Ein dem deutschen Kindergeld vergleichbare Sozialleistung für Familien gibt es in Spanien nicht, aber in Madrid wie auch in Katalonien gibt es zumindest Unterstützung in den ersten Jahren. Jeder, der hier gemeldet ist, also über eine Sozialversicherungs-nummer und eine NIE beziehungsweise NIF verfügt, kann bei der Generalitat de Catalunya im Departament d`Accio Social i Ciutadania eine finanzielle Hilfe in Höhe von 625 Euro im Jahr pro Kind bis ins Alter von drei Jahren beantragen. Diese Regelung gilt für alle Kinder die zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember des aktuellen Jahres geboren wurden und schließt auch Pflege- und Adoptivkinder mit ein.

Eine Sonderreglung in Katalonien: Alleinerziehende und kinderreiche Familien haben bereits seit 2001 das Recht auf 730 Euro im Jahr pro Kind, bis dieses sechs Jahre alt ist. Für Mehrlingsgeburten und Adoptivkinder erhält die Familie 650 Euro monatlich pro Kind. Um einen Antrag zu stellen, holt man sich die nötigen Unterlagen (Sollicitud de la prestación econòmica per infant) beim ajuntamiento oder aus dem Internet. Diese reicht man ausgefüllt und zusammen mit einer Wohnbestätigung sowie Kopien der NIF aller Beziehungsberechtigten und der Kinder bei der Generalitat de Catalunya ein. Das gilt allerdings nur für das erste Mal der Antragstellung, in den Folgejahren muss man lediglich schriftlich bestätigen, dass sich an den Daten nichts geändert hat. In der Regel dauert es sechs Monate, bis das Geld dann rückwirkend ausgezahlt wird.

Anspruch haben auch Kinder, die nicht in Katalonien geboren wurden, aber offiziell mit NIF angemeldet sind und in der entsprechenden Altersbegrenzung liegen. Hat man im ersten Lebensjahr verpasst, den Antrag zu stellen und tut dies erst im zweiten Jahr, hat man lediglich Anspruch auf Geld des aktuellen und folgenden Jahres. Das erste Jahr wird in diesem Fall nicht rückwirkend bezahlt. 

Weitere Infos unter: www.gencat.cat

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