Deutsche Rentner in Spanien – auf dem Radar der Agencia Tributaria

13.10.2021 - Svenja Werner, selbständige Rechtsanwältin und Steuerberaterin (svenja@svenjawerner.com) 

Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.

 

Worum geht es da?

Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit stellt sich für Spanien die Frage, ob der Rentner ggf. in Spanien seine Einkommensteuererklärung („Declaración de la Renta“) hätte machen müssen, und natürlich, ob er in Spanien hätte Steuern zahlen müssen.

 

(Zur steuerlichen Ansässigkeit: Wer über 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien lebt, ist in Spanien steuerlich ansässig und muss hier seine Einkommensteuererklärung machen. Die deutsche Rente ist dann normalerweise in Spanien zu versteuern, außer es handelt sich um Renten aus einem Beamtenverhältnis und der Empfänger hat keine spanische Staatsangehörigkeit.)

 

Was tun, wenn Sie einen solchen Brief bekommen haben?

Zuerst notieren Sie sich bitte, wann Sie den Brief genau erhalten haben und dann schauen Sie, wie viel Zeit Sie für die Beantwortung haben (Überschrift „Plazo“ im Text suchen). Normalerweise sind es 10-15 Arbeitstage, Wochenenden zählen dabei nicht mit.

 

Dann prüfen Sie bitte, ob Sie verstehen, worum es geht.

 

  • Wenn Sie sich die Beantwortung selbst zutrauen, können Sie dazu entweder das mitgeschickte Formular ausfüllen und persönlich beim Finanzamt abgeben (vorher einen Termin machen!), oder Sie können direkt online antworten (der Link ist im Brief angegeben).
  • Wenn Sie nicht sicher sind, worum es geht, oder wie Sie taktisch am klügsten vorgehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an einen Steuerberater in Spanien (asesor fiscal, gestoría, abogado). Es ist wichtig, dass schnell reagiert wird, aber die Antwort muss auch Hand und Fuß haben und möglichst mit Beweisen ausgestattet sein.

 

Aus meiner Sicht ist es am besten, die Wahrheit zu erzählen. Was meine ich damit?

 

  • Wenn Sie tatsächlich die meiste Zeit des betreffenden Jahres in Spanien gelebt haben, hier z.B. ein Ferienhaus haben, wo Sie eben nicht nur überwintern, dann müssen Sie auch die Konsequenzen tragen, d.h. hinnehmen, dass Sie hier in Spanien steuerlich ansässig sind und in Spanien eine Einkommensteuermeldung machen müssen.

 

Dann ist die beste Taktik, mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater zu schauen, welche Abzugsmöglichkeiten es evtl. noch gibt, und die in Deutschland ggf. bereits gezahlte Steuer mit anzusetzen, und dann zahlen Sie den Rest noch nach (im Nachhinein bekommen Sie dann noch einen Versäumniszuschlag und ein Bußgeld, weil Sie nicht freiwillig die Meldung abgegeben haben).

 

  • Wenn Sie dagegen in Spanien wirklich nur im Urlaub waren und überwiegend in Deutschland gelebt haben, dann ist die beste Taktik, dies dem spanischen Finanzamt mitzuteilen. Beschreiben Sie die Situation und hängen Sie eine sog. „Ansässigkeitsbescheinigung“ aus Deutschland an (Näheres dazu weiter unten).

 

Als Nichtansässiger sind Sie nämlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuermeldung in Spanien verpflichtet. Aber Achtung: ggf. sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuermeldung für Nichtansässige verpflichtet (Modelo 210), nämlich dann, wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien haben.

 

Angenommen, Sie möchten nun die Antwort vorbereiten (oder vorbereiten lassen). Meine Hinweise dazu:

 

  1. Das Allerwichtigste ist, dass das spanische Finanzamt ausschließlich Antworten auf Spanisch akzeptiert. D.h. bitte schreiben Sie keinen deutschen Text. Es muss nichts von einem Übersetzer sein, Sie können einfach selbst Ihren Fall schildern (auf Spanisch).

 

  1. Das Zweitwichtigste ist, dass Sie Beweise anhängen, d.h. Dokumente, die bestätigen, dass Sie z.B. in Deutschland steuerlich ansässig sind und in Deutschland Ihre Rente versteuert haben.

 

  1. Zur steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland empfehle ich, eine sog. „Ansässigkeitsbescheinigung“ bei dem in Deutschland für Sie zuständigen Finanzamt anzufordern. Diese Bescheinigung gibt es auf deutsch-spanisch, d.h. da ist keine Übersetzung nötig. Die Finanzämter in Deutschland brauchen leider meist ziemlich lange, um eine solche Bescheinigung auszustellen. Daher mein Tipp: Entweder Sie beantragen vorsorglich jedes Jahr eine solche Bescheinigung, oder Sie beantworten den Brief vom spanischen Finanzamt mit der Bitte um eine Fristverlängerung für die Einreichung dieses Dokuments (dabei ein konkretes Datum nennen und dann auch einhalten).

 

  1. Wenn Sie andere Unterlagen einreichen, z.B. die deutsche Steuererklärung oder Nachweise bzgl. einer Behinderung, dann müssen Sie diese von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen.

 

Angenommen, Sie haben die Antwort nun eingereicht. Was passiert dann als Nächstes?

Das kommt auf Ihre Antwort und die eingereichten Unterlagen an. Normalerweise schickt Ihnen das Finanzamt wieder einen Brief, in dem steht, was entschieden wurde.

 

Wenn Sie gesagt haben, dass Sie in Wirklichkeit nichtansässig sind und dies auch belegen konnten, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.

 

Wenn Sie gesagt haben, dass Sie tatsächlich in Spanien ansässig sind, bekommen Sie eine neue Berechnung und einen Zahlschein („Carta de pago“). Damit können Sie die Steuern nachzahlen.

 

Ist damit alles erledigt?

Nein, meist leider nicht. Aus meiner Erfahrung fängt das Finanzamt mit der Prüfung der am weitesten zurückliegenden Jahre an, die noch nicht verjährt sind. Dann werden auch die weiteren Jahre noch geprüft. D.h. wenn Sie in Spanien nichtansässig sind und das Jahr 2017 geprüft wurde, beantragen Sie direkt auch noch die Ansässigkeitsbescheinigung für 2018, 2019 und 2020.

 

Wenn Sie in Spanien ansässig sind und 2017 geprüft wurde, dann reichen Sie am besten von sich aus noch schnell die Steuererklärungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 nach, denn dann bekommen Sie im Nachhinein für diese Jahre KEIN Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Höhe der nicht gezahlten Steuer, normalerweise 50%. Da kann einiges zusammenkommen.

 

Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss:

Wenn Sie in Spanien öfter umgezogen sind oder sich eigentlich nie damit befasst haben, welche Adresse von Ihnen beim Finanzamt gespeichert ist, sollten Sie die Anschrift vielleicht einmal aktualisieren, damit das Finanzamt Sie erreichen kann und Sie vor allem die Möglichkeit haben, zu reagieren.

 

Denn wenn das Finanzamt Ihnen die Briefe nicht zustellen kann, wird die Nachricht irgendwann im Staatsanzeiger („BOE“) veröffentlicht und die Fristen beginnen zu laufen. Wenn Sie erst einmal eine Pfändung auf dem Konto haben, ist es für alles zu spät.

 

Wie können Sie sicherstellen, eventuelle Nachrichten vom spanischen Finanzamt auch wirklich zu erhalten?

 

  1. Teilen Sie dem Finanzamt ihre aktuelle Anschrift mit (mit Modelo 030). Hier klicken.

 

  1. Registrieren Sie sich beim spanischen Staatsanzeiger, damit Sie mitbekommen, wenn mit Ihrer NIE Nummer ein Eintrag gemacht wird: https://www.boe.es/notificaciones/. Dort „Alerta de anuncios de notificación“ wählen.

Ob bereits etwas für Sie veröffentlicht wurde, können Sie bei “mis anuncios de notificación“ prüfen. Beides geht allerdings nur, wenn Sie über eine elektronische Ausweismöglichkeit verfügen, also z.B. Cl@ve PIN oder ein certificado electrónico.

 

Ich hoffe, Sie fühlen sich nun gut gerüstet, um auf einen möglichen Brief vom spanischen Finanzamt zu reagieren.

Comentarios (0) :

Comentar artículo
Archivo de artículos
  • 14.02.2022 [Comentarios: 0]

    Auslandsvermögen („modelo 720“): Der EuGH hat endlich ein Urteil gesprochen

    Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich bestätigt, dass das Modelo 720 in vielen Details nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das war vielen Betroffenen aufgrund der absurd hohen Strafen, die mit dem Modelo 720 verbunden waren, schon längst klar und man muss sich wirklich wundern, dass eine Entscheid.. más

  • 18.02.2021 [Comentarios: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen modelo 720 abschließende Klärung durch den EuGH bis Ende 2021?

    Wann wird Spanien endlich in die Schranken gewiesen? Ein Spanier bezeichnete vor Jahren die spanische Administration einmal als „bürgerunfreundlich“. Das kann man wohl sagen, und ganz besonders gilt das für das spanische Finanzamt („Hacienda“). „Hacienda“ hat immer Recht, auch wenn „Hacienda“ nicht Recht hat! Und das passiert leider sehr.. más

  • 03.02.2021 [Comentarios: 0]

    Geht so Europa? Offener Brief an das BMF

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut 15 Jahren unterstütze ich Deutsche in Spanien und Spanier in Deutschland bei Themen, die mit ihrem Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien zu tun haben. Ich selbst habe über 20 Jahre im Ausland gelebt, davon viele Jahre in unterschiedlichen Ländern der EU. Daher verfolge ich auch immer wieder .. más

  • 10.02.2020 [Comentarios: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“) – es scheint sich endlich etwas zu bewegen

    Was war nochmal das „modelo 720“? Wenn in Spanien steuerpflichtige Personen in einer der drei Kategorien (1) Konten (Girokonto, Tagesgeld, etc.), (2) Wertpapiere jeglicher Art, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, etc. oder (3) Immobilien und Grundstücke jeweils in Summe mehr als 50.000 Euro im Ausland besitze, dann müssen.. más

  • 23.05.2019 [Comentarios: 0]

    Wie bekommt man als Ausländer seinen Borrador auf der Webseite des spanischen Finanzamtes?

    Am 30. Juni ist wieder die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Aufschub, wie man ihn aus Deutschland kennt, bekommt man beim spanischen Finanzamt gar nicht – es handelt sich also um einen festen Termin!Um auf den "borrador", also den Entwurf der Steuererklärung, im Internet zugreifen zu können, gibt es.. más

  • 06.03.2019 [Comentarios: 1]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen – das modelo 720 gilt vorerst weiterhin (fast) unverändert

    Alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen (= gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien) sollten auch dieses Jahr wieder prüfen, ob sie der Meldepflicht für Auslandsvermögen nachkommen und ihre Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) deklarieren müssen. Die Frist für das Jahr 2018 endet am 1. April 2019.. más

  • 04.12.2018 [Comentarios: 0]

    Hintergründe zum Meldegesetz

    Das Thema Anmeldung in Deutschland beschäftigt viele Deutsche, die in Spanien ihren Wohnsitz haben. Viele der Spanien-Deutschen haben sich in Deutschland nie abgemeldet. Was ist richtig, was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Vor mittlerweile drei Jahren ist in Deutschland ein neues Meldegesetz in Kraft getret.. más

  • 19.09.2018 [Comentarios: 0]

    Die Superreichen in Spanien - in Ziffern

    Die Zahl der Superreichen in Spanien, die ein Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro besitzen und Vermögenssteuer zahlen, hat sich in der Zeit zwischen 2006-2016 fast verdreifacht, von 200 auf 579. Das zeigen die letzten Daten des Finanzamts – der Agencia Tributaria. Im letzten Jahr (2016/2017) ist diese Zahl sogar um 5,4% gestiegen, von.. más

  • 13.08.2018 [Comentarios: 1]

    Besteuerung von gesetzlichen Renten zwischen Spanien und Deutschland

    Das (auch schon nicht mehr ganz) neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, das am 18.10.2012 in Kraft getreten ist, regelt im Artikel 17 die Besteuerung von Ruhegehältern und Renten. Im Gegensatz zum alten DBA von 1968, in dem das Besteuerungsrecht von gesetzlichen Renten einzig und alleine beim Wohnsitzstaa.. más

  • 11.05.2018 [Comentarios: 2]

    Reiche Spanier und arme Deutsche?!

    Viele Deutsche machen Urlaub in Spanien. Daraus wird schnell das Vorurteil des „reichen“ deutschen Urlaubers und des „armen“ spanischen Gastgebers abgeleitet. Das dies aber nicht der Wahrheit entspricht belegen folgende Studien: Nach einer von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahre 2013 durchgeführten Studie besitzen Spanier ein.. más