Steuerabzug für no residentes
Hallo Kathi, hörtt sich für mich richtig an, siehe mal was ich zu dem Thema gefunden habe:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Generell werden die von Nichtansässigen in
Spanien erzielten Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit in ihrer Gesamtheit mit
einem allgemeinen Steuersatz von 25 besteuert.
Sonderfälle:
• Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von
nicht auf spanischem Staatsgebiet ansässigen
natürlichen Personen, sofern sie nicht nach dem
„Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas”
(IRPF)* besteuert werden und sie bei
diplomatischen und Konsularischen Vertretungen
Spaniens tätig sind, werden, wenn keine
spezifischen Regelungen aus internationalen,
von Spanien unterzeichneten Abkommen zur
Anwendung kommen, mit 8 Prozent besteuert.
Dessen ungeachtet wird ein Einkommen als
nicht auf spanischem Staatsgebiet erzielt
angesehen und dementsprechend nicht nach
dem „Impuesto sobre la Renta de no Residentes
(IRNR)** versteuert, wenn die Arbeit gänzlich
im Ausland geleistet wird und die Einkünfte
von Personen laut dem obigen Absatz einer
persönlichen Besteuerung im Ausland
unterliegen.
• Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
von natürlichen, nicht auf spanischem
Staatsgebiet ansässigen Personen, die aus
einem befristeten Arbeitsvertrag für
ausländische Saisonarbeiter stammen, der im
Einklang mit den Bestimmungen des
Arbeitsrechts steht, werden mit einen
Steuersatz von 2 Prozent besteuert.
Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten
Im Falle von Einkünften aus wirtschaftlichen
Tätigkeiten von Nichtansässigen in Spanien ohne
e i n e B e t r i e b s s t ä t t e w i r d d i e
Steuerbemessungsgrundlage über die Differenz
zwischen den gesamten Einnahmen und den
folgenden Ausgaben ermittelt:
- Personalkosten
- Beschaffungskosten
- Externe Leistungen
Auf die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage
wird der allgemeine Steuersatz vom 25 Prozent
angewendet. Zu den Einkünften aus wirtschaftlichen
Tätigkeiten zählt man diejenigen, die sich aus
Dienstleistungen, freiberuflichen Tätigkeiten sowie
künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten ergeben.