Steuerabzug für no residentes  von  kathi am 08.05.0819:03:32
kathi
Hallo!

Ich habe ein Jobangebot hier in BCN, nun wurde mir mitgeteilt, dass der Abzug 24 für mich wäre, weil ich (noch) kein residente fiscal bin....es kommt mir extrem viel vor und ich würde gerne wissen, ob jemand weiss ob dies normal ist oder ich an ne unseriöse Firma geraten bin,,,


Danke im voraus!

kathi
  • Kommentar von Tom am 09.05.0811:48:40
    Tom

    Steuerabzug für no residentes


    Hallo Kathi, hörtt sich für mich richtig an, siehe mal was ich zu dem Thema gefunden habe:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Generell werden die von Nichtansässigen in
    Spanien erzielten Einkünfte aus
    nichtselbständiger Arbeit in ihrer Gesamtheit mit
    einem allgemeinen Steuersatz von 25 besteuert.
    Sonderfälle:
    • Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von
    nicht auf spanischem Staatsgebiet ansässigen
    natürlichen Personen, sofern sie nicht nach dem
    „Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas”
    (IRPF)* besteuert werden und sie bei
    diplomatischen und Konsularischen Vertretungen
    Spaniens tätig sind, werden, wenn keine
    spezifischen Regelungen aus internationalen,
    von Spanien unterzeichneten Abkommen zur
    Anwendung kommen, mit 8 Prozent besteuert.
    Dessen ungeachtet wird ein Einkommen als
    nicht auf spanischem Staatsgebiet erzielt
    angesehen und dementsprechend nicht nach
    dem „Impuesto sobre la Renta de no Residentes
    (IRNR)** versteuert, wenn die Arbeit gänzlich
    im Ausland geleistet wird und die Einkünfte
    von Personen laut dem obigen Absatz einer
    persönlichen Besteuerung im Ausland
    unterliegen.
    • Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    von natürlichen, nicht auf spanischem
    Staatsgebiet ansässigen Personen, die aus
    einem befristeten Arbeitsvertrag für
    ausländische Saisonarbeiter stammen, der im
    Einklang mit den Bestimmungen des
    Arbeitsrechts steht, werden mit einen
    Steuersatz von 2 Prozent besteuert.
    Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten
    Im Falle von Einkünften aus wirtschaftlichen
    Tätigkeiten von Nichtansässigen in Spanien ohne
    e i n e B e t r i e b s s t ä t t e w i r d d i e
    Steuerbemessungsgrundlage über die Differenz
    zwischen den gesamten Einnahmen und den
    folgenden Ausgaben ermittelt:
    - Personalkosten
    - Beschaffungskosten
    - Externe Leistungen
    Auf die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage
    wird der allgemeine Steuersatz vom 25 Prozent
    angewendet. Zu den Einkünften aus wirtschaftlichen
    Tätigkeiten zählt man diejenigen, die sich aus
    Dienstleistungen, freiberuflichen Tätigkeiten sowie
    künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten ergeben.
  • Kommentar von kathi am 11.05.0821:36:49
    kathi

    Steuerabzug für no residentes


    vielen dank, hast mir sehr weitergeholfen!!!
    dann hoffe ich nur, dass ich bald als residente fiscal angesehen werde,,,

    liebe grüße!
  • Kommentar von ChrisBCN am 14.06.0802:48:38
    ChrisBCN

    Steuerabzug für no residentes


    Mir haben sie zu Beginn auch 24 abgezogen, dann 2 (Minimum). Da dann natürlich Achtung zwecks Nachzahlen. Ich denke, 12 ist ein abgerundeter Beitrag, bei dem am Ende keine böse Überraschung bei rauskommt. Meinungen?
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