Rentenversicherung  von  Claudia am 17.06.0913:56:42
Claudia
Hallo, wer kann uns helfen?
Ich habe eine dringende Frage zum Thema Rentenversicherung.

Mein Ehemann hat seit ca. 3,5 Jahren hier in Spanien gearbeitet und somit auch in die spanische Rentenversicherung eingezahlt. Da wir im Sommer nun zurück nach Deutschland gehen werden, haben wir gehört, dass man später wohl erst nach Erreichen einer bestimmten Zeit,  Anspruch auf die spanische Rente hätte und somit wohl die Möglichkeit besteht, sich auf Antragstellung die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zurückzahlen zu lassen.

Wer weiß also wielange man Beiträge gezahlt haben muss und ob es die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung wirkich gibt?

Für jede hilfreiche Information wären wir sehr dankbar!!!
  • Kommentar von michael am 24.06.0913:12:26
    michael

    Rentenversicherung


    Soweit ich weiß werden, sobald in einem EU Staat Ansprüche auf eine Rente erworben wurden (also z.B. in Deutschland), die Rentenansprüche in weiteren EU Staaten angerechnet (auch wenn z.B. in Spanien noch keine Mindestbeitragszeit erreicht wurde). 
    Wenn man in Deutschland seine Rentenbeiträge als Ausländer rückerstattet haben möchte, muss man 2 Jahre Wartezeit einlegen. Aber eine korrekte Auskunft gibt es im Internet: Deutsche Rentenversicherung > Häufige Fragen > International
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