Konto im Ausland  von  Katrin am 24.09.1220:23:44
Katrin
Für eine Kontoeröffnung in Österreich wurde ich gebeten, vom spanischen Finanzamt ein "EU Quest Befreiungsformular" abstempeln zu lassen, damit die Zinserträge über die spanische Steuererklärung und nicht in Österreich versteuert werden. Das spanische Finanzamt will allerdings dieses "hausfremde" Formular nicht bestätigen und hat mir stattdessen eine "confirmación de residencia fiscal en España" ausgestellt. Dies ist wiederum der österreichischen Bank nicht genug, die darauf besteht, dass ihr Formular in der gesamten EU geläufig sei.
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Wie kann ich nun ein Konto im Ausland ganz "legal" eröffnen?
  • Kommentar von Jan am 25.09.1213:14:03
    Jan

    Konto im Ausland


    Hallo Katrin,

    das spansiche Finanzamt hat damit nichts zu tun. Du musst gegenüber der österreichischen Bank lediglich nachwiesen, dass Dein Wohnsitz in Spanien ist. Üblicherweise hat jede Bank ein entsprechendes Formular, dass Du dann von der Deinem Land zugehörigen Botschaft in Spanien abstempeln lässt. Desweiteren kann die Botschaft Dir eine abgestempelte, beglaubigte Kopie Deines Personalausweises/Reisepasses geben, worin ja als Wohnsitz dann die entspr. Stadt in Spanien steht. Mehr gibt es nicht, und mehr ist auch nicht erforderlich. Der Mitarbeiter(in) Deiner österreichischen Bank hat offensichtlich keine Ahnung !
    So sieht beispielsweise ein solches Formular aus, in diesem Fall von der DKB:

    http://dok.dkb.de/pdf/ident_ausl.pdf

    Gruss

    Jan
  • Kommentar von Katrin am 06.10.1221:48:06
    Katrin

    Konto im Ausland


    Hallo Jan, 
    vielen Dank für deine Antwort!
    Leider handelt es sich nicht um einen inkompetenten Bankangestelleten, sondern um die Rechtsabteilung der Bank, die weiterhin auf diesen Stempel vom Finanzamt besteht. Ansonsten kann ich anscheinend nur ein "anonymes" Konto eröffnen, das dann in Österreich versteuert wird.
    Grüsse, Katrin
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