HINTERGRUND: Die spanische Pflegeversicherung

09.06.2007 - Stefanie Müller 

In Spanien ist seit diesem Jahr das Pflegegesetz, das so genannte "La ley de dependencía", in Kraft. Dieses regelt die Versorgung von alten und kranken Menschen. Als Vorbild gilt die deutsche Pflegeversicherung, allerdings haben die 44 Millionen Spanier aus den Fehlern ihrer europäischen Nachbarn gelernt. Dem gemäß wird die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen unterteilt, wobei zuerst Pflegefälle der Stufe III (schwerste Behinderung) berücksichtigt werden. Berufstätige Residenten, die aus einem EU-Mitgliedsland stammen und seit mindestens fünf Jahren in Spanien wohnen, sind uneingeschränkt anspruchsberechtigt. Ob die in Deutschland pflichtversicherten Rentner neben dem deutschen Pflegegeld auch Sachleistungen in Spanien einfordern können, ist derzeit noch ungeklärt. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können nur dann auf Leistungen hoffen, wenn Spanien ein Abkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland trifft. Daher ist zum momentanen Zeitpunkt ein Anspruch der vielen Schweizer Residenten offen. Die spanische Pflegeversicherung wird anders als in Deutschland nicht über Beiträge finanziert, sondern ausschließlich über Steuern. Zudem werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, da Familienmitgliedern, die ihre Angehörigen pflegen, ein Lohn gezahlt wird, diese in die Pflicht-Sozialversicherung einzahlen und damit die immer noch hohe spanische Arbeitslosigkeit von 8,5 Prozent gesenkt wird. Pflegenden Familienangehörigen wird in der zweite Pflegestufe 560 Euro monatlich gezahlt und in der ersten 464 Euro. Aber auch in Spanien gibt es eine große Polemik darüber, wie die steigenden Ausgaben in Zukunft finanziert werden sollen. "Ab 2015 wird die spanische Sozialversicherung in die rote Zahlen rutschen, weil dann wegen der Überalterung der Gesellschaft wesentlich mehr Nutzer als Beitragszahler existieren werden", gibt der spanische Arbeits- und Sozialminister, Jesús Caldera, zu. Spanien hat schon heute eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt, noch profitiert das Land wegen eines lang andauernden wirtschaftlichen Booms von einer starken Zuwanderung. Die Altenpflege wird zwar nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. "Aber es ist natürlich dennoch fraglich, wie diese enormen Kosten ohne Sonderabgaben wie in Deutschland finanziert werden sollen", sagt Georg Mühle, Unternehmensberater für Pflegeunternehmen in Spanien und Deutschland. Die spanische Regierung budgetierte für die Pflegeversicherung für 2007 rund 200 000 Pflegefälle für die ein Aufwand von 821 Millionen Euro notwendig ist. Für das kommende Jahr wird bereits mit 1,64 Mrd. Euro gerechnet, für 2009 bereits 2,46 Mrd. Euro. Finanziert werden soll dieser stark wachsende Betrag vom Zentralstaat und den 17 autonomen Regionen. Die genaue Aufteilung ist noch nicht klar, der Ärger bei den Regionalregierungen deswegen groß.

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