Wenn man seinen Wohnort ins nicht spanische Ausland verlegt, aber einen Jahresvertrag mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen hat, kann man diesen dann nach spanischem Recht ausserordentlich kuendigen - oder muss das Versicherungsjahr komplett zahlen, obwohl man die Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen kann?Bin fuer Tipps dankbar.