Mietkündigung  von  Carmen am 11.06.0800:48:24
Carmen
Muss man in Spanien seine Wohnung schriftlich kündigen oder reicht es mündlich?
Danke für Eure Antwort!
  • Kommentar von Frau Keller am 12.06.0800:14:04
    Frau Keller

    Mietkündigung


    Gemäß LAU (Lei de Arrendamiento) muss man ein Monat vor Ende des Vertrages schriftlich kündigen.
  • Kommentar von eliane am 14.09.1220:29:51
    eliane

    Mietkündigung


    hi
    ab jetzt, bzw. ab 2013, weiss es nicht 100 genau ( mein Vermieter meinte, es gelte per sofort ), gilt: 

    die MieterIn kann den Mietvertrag mit einer  Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen; d.h. also
    zb., wenn du ab 1. Dezember 2012 gehen willst, musst du schriftlich ( eingeschrieben ) noch im Monat Oktober 2012 die Kündigung abschicken.

    die VermieterIn kann den Vertrag auflösen/kündigen mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten; so wie ich das verstanden habe, ohne Gründe angeben zu müssen.

    das ist eine gute Sache, finde ich; und erfunden wurde diese neue Regelung wegen der Kriese im Lande, dass die Leute einfacher ihre Häuser und Wohnungen ohne grosses Risiko vermieten können.



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