kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig  von  anja am 02.02.0913:20:50
anja
Freundliche Gruesse und Frage um Rat.
Kennt jemand die Formalitaeten: mit Kinderkriegen?
Sie, seit 2 Jahren (deutsch) in Barcelona, er von hier.
Wie ist das mit Kindergeld? Moeglichkeit der 2 Staatsangehoerigkeiten des Kindes beantragen?
Gibt es Kindergeld aus Deutschland?
Kindergaerten die spanisch, catalan und deutschsprachig sind? Erfahrung mit bilingualitaet?

Sie ist in Deutschland abgemeldet und hat hier Forschungsfoerderung.

Freundliche Gruesse,

Anja*

  • Kommentar von Irene am 02.02.0919:57:03
    Irene

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Ist schon ein kompliziertes Thema...Soweit ich weiss, haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr beide Staatsangehörigkeiten, müssen sich aber dann entscheiden ob sie die eine oder die andere wollen.Andererseits reagieren beide Staaten da sehr unterschiedlich. Deutschland geht davon aus, dass man nur eine Staatsangehörigkeit haben kann. Spanien dagegen ist der Meinung, man kann einfach nicht aufhören, Spanier zu sein, wenn man es mal war.Also wenn z.B ein Spanier die deutsche Staatsangehörigkeit übernehmen würde.. ist er dann in Deutschland nur deutscher und in Spanien aber weiterhin auch Spanier...Aber wie gesagt, ich kenne mich da nicht so sehr aus... Warum fragen Sie einfach nicht die deutsche Botschaft in Barcelona bzw. consulado español in Deutschland? Da wissen sie es bestimmt...Freundliche Grüsse!
  • Kommentar von Jule am 02.02.0921:57:26
    Jule

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Wie ist das mit Kindergeld?
    Du kannst das spanische Kindergeld (ca 50,- EUR im Monat) beantragen, dazu das Kopfgeld (einmalig) i.H. von 2.500 Euro. Näheres kannst Du hier auch nachlesen: http://www.barcelonafuerdeutsche.com/index.php?seccion=wissenswertes&accion=submenu&menuid=1&submenuid=19&subarticuloid=458
    und hier
    http://www.barcelonafuerdeutsche.com/index.php?seccion=wissenswertes&accion=submenu&menuid=1&submenuid=55&subarticuloid=234

    Moeglichkeit der 2 Staatsangehoerigkeiten des Kindes beantragen?
    Kinder aus einer deutsch-spanischen Ehe erwerben mit der Geburt beide Staatsangehörigkeiten. Diese Regelung gilt seit 1975. Mit Eintritt der Volljährigkeit muss man sich nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Allerdings sieht Artikel 24 des spanischen Codigo Civil den Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit dann vor, wenn ein Spanier, der eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt, seit Eintritt der Volljährigkeit drei Jahre verstreichen lässt, ohne dass er eine bestätigende Rechtshandlung vornimmt, etwa die Verlängerung des Reisepasses oder die Beantragung seiner spanischen Urkunde.
    => Das habe ich im Netz gefunden, ich würde es aber vom Konsulat mal verifizieren lassen.

    Gibt es Kindergeld aus Deutschland?
    Nein, Du sagst, Du bist abgemeldet? Dann kannst Du keine Ansprüche mehr in Deutschland geltend machen.

    Kindergaerten die spanisch, catalan und deutschsprachig sind?
    Die öffentlichen Escolas Bressols sind alle katalanisch.
    Private Kindergärten gibt es für alle gängigen Sprachen, deutsche wären beispielsweise:
    Kindergarten der Deutsche Schule: http://www.dsbarcelona.com/structur/kiga_deu.htm:
    Kinder Barcelona: ww.kinderbarcelona.org;
    Afind Deutsch / Sant Cugat: (keine Homepage)
    Kindergarten der Schweizerschule www.escuelasuizabcn.es ;
    Kinderladen: www.bcn-kinder.org/pro_de.html

    Erfahrung mit bilingualitaet?
    Laut meiner Erfahrung ein "Kinderspiel" wenn beide Elternpaare sich auf Ihre Miuttersprache beschränken und das Konzept "eine Sprache - eine Person" berherzigen, d.h. nicht mischen. Unsere Kinder haben (ohne Vorkenntisse) catalan innerhalb weniger Monate in der öffentlichen Schule gelernt, und irgendwie "nebenbei" auch castellano auf dem Spielplatz/ Schulhof gelernt.
  • Kommentar von anja am 03.02.0909:56:48
    anja

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Vielen Dank fuer die hilfreiche Auskunft,
    Alles Gute,
    anja*
  • Kommentar von Nicola am 03.02.0913:27:10
    Nicola

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?

    In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:

    Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
    Spätaussiedler und ihre mit ihnen aufgenommenen Familienangehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG kraft Gesetzes mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch deren Staatsangehörigkeit.
    Deutsche Staatsangehörige verlieren nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder eines Staates erwerben, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat.*

    *Änderung des § 25 Abs. 1 StAG ab 28.08.2007 infolge des „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ vom 19.08.2007.
    Wie bisher kann deutschen Staatsangehörigen, welche die Staatsangehörigkeit sonstiger Staaten erwerben wollen, auf Antrag von der zuständigen deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde als behördliche Ermessenentscheidung eine sog. Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt werden, die ihnen in bestimmten Fällen das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht.

    Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Man kann als Mehrstaater jedoch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten (§ 26 StAG).

    Wie viele deutsche Mehrstaater es gibt, ist nicht bekannt, weil sie in Deutschland ausschließlich als Deutsche behandelt werden und sich gegenüber den Behörden nicht auf ihre weitere Staatsangehörigkeit berufen können. Mehrstaatigkeit ist jedenfalls auch heute schon keine Seltenheit mehr; besondere Probleme sind durch Mehrstaatigkeit nicht entstanden.
  • Kommentar von Nicola am 03.02.0913:29:48
    Nicola

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Kindergeld gibt es ueber das bien estar. Letztes Jahr waren es 625 pro jahr.
    wenn man arbeitet, dann wird einem (nur der Mutter)noch 100euro monatlich oder 1200 jaehrlich an steuern ueber die hacienda erlassen
    und natuerlich die 2500 bei geburt
  • Kommentar von Jan am 08.04.0919:08:44
    Jan

    kinder kriegen und staatsangehoerigkeit, zweisprachig


    Achtung 1: nicht zu früh gefreut. Kindergeld gibt es nur bis einschliesslich 3. Lebensjahr.

    Achtung 2: Es gibt auch noch Geld von der Generalitat (soweit ich mich erinnere ungefähr das gleiche wie vom Staat).

    Bi- bzw. Trilingualität ergibt sich von selbst, sollte also bei einer Schulwahl nicht unbedingt das Hauptkriterium sein. Da würde ich lieber auf die Qualität des Unterrichts der 4. Sprache sprich Englisch achten. 

    "Normale" private Kindergärten liegen bei einer Ganztagsbetreuung (8.00 bis 18.00) inkl. Essen bei 350 bis 500€. Der Kindergarten der deutsche Schule konnte zu unser Zeit diese Rundumberteung nicht bieten und war bei weniger Leistung auch noch viel teurer. Öffentliche Kindergärten sind billiger und meist sehr gut aber eher gewinnt man in der Weihnachtslotterie, als dass man dort einen Platz bekommt.
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