E 301. Deuscher Arbeitslosengeldanspruch in Spanien  von  thomas am 10.11.0823:07:08
thomas
Ich war drei Jahre mit einem deutschen Arbeitsvertrag in Spanien beschäftigt (entsandt). Bin vor kurzem arbeitslos geworden, habe jedoch 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe mich in Deutschland arbeitslos gemeldet, jedoch gleich ein Formular E 303 beantragt und meinen Anspruch für drei Momate nach Spanien mitgenommen. Würde jedoch gerne wissen, wie es mit der Möglichkeit aussieht eine E 301 zu beantragen. Nach meinen Informationen müsste ich, um (notfalls) meinen gesamten deutschen Restanspruch in Spanien in Anspruch nehmen zu können, zumindest einen Tag in Spanien mit spanischem Vetrag gearbeitet haben. Die Frage ist jedoch, wann muss dieser Vertrag erfolgen, innerhalb der Dreimonatsfrist des E 303 oder danach oder spielt das keine Rolle?
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