Führerschein in Spanien

06.02.2023 - Spanien auf Deutsch 

Als EU-Bürger kann man in Spanien, genauso wie in anderen EU-Ländern, den Führerschein machen. Um sich für eine Führerscheinprüfung anzumelden, gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis (NIE) in Spanien (mind. 6 Monate)
  • ggf. Nachweis über die Bezahlung der Steuer für Ausländer (Impuesto de no residentes)
  • Nachweis über die Erfüllung der medizinischen Anforderungen (Gesundheitstest)
  • Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühren
  • Nachweis über die absolvierten Fahrstunden
  • man darf keinen anderen Führerschein besitzen, der in einem EU-Land ausgestellt wurde

Es gibt zwei Arten von Führerscheinen in Spanien: Klasse B (für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg) und Klasse A (für Motorräder). Der Prozess zur Erlangung des Führerscheins ist für beide Klassen ähnlich. Es gibt eine theoretische und eine praktische Prüfung, die bestanden werden müssen. Für die Klassen C, D und E (Busse, Traktoren, Last) gelten andere Voraussetzungen.

 

Gesundheitstest (test psicotécnico)

In Spanien muss man einen Gesundheitstest machen, bevor man den Führerschein erwerben kann. Dieser Test wird in der Regel von einem Arzt durchgeführt, der von der zuständigen Behörde (DGT) akkreditiert ist. Diese Zentren heißen „Centros de Reconocimiento de Conductores“. Der Test umfasst eine Untersuchung der Augen, des Hörvermögens und der Überprüfung der allgemeinen Fahrtauglichkeit. Die Kosten schwanken, je nach Zentrum, zwischen 20 – 60 €.

Es ist zu beachten, dass der Gesundheitstest in Spanien nur für die Erlangung des Führerscheins erforderlich ist, nicht für den Umtausch des deutschen Führerscheins.

 

Kosten

Der Preis für einen Führerschein der Klasse B in Spanien variiert je nach Region und Fahrschule. Im Durchschnitt kostet es jedoch etwa 1.500 Euro. Dies beinhaltet in der Regel die Kosten für die Einschreibung, theoretische Stunden, praktische Fahrstunden, die Prüfungsgebühren, Bearbeitungskosten und die medizinische Untersuchung.

 

Theorieprüfung auf Deutsch

In Spanien ist es in der Regel möglich, die theoretische Führerscheinprüfung auf Deutsch abzulegen. Dies kann jedoch von Region zu Region variieren und muss von der zuständigen Behörde (DGT) genehmigt werden. In dem Fall ist es am besten, direkt bei der zuständigen Behörde oder bei der Fahrschule nachzufragen, ob die Möglichkeit besteht, die Prüfung auf Deutsch abzulegen.

Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, die man innerhalb einer halben Stunde beantworten muss. Im Gegensatz zu den Prüfungen in Deutschland, ist in Spanien jeweils nur eine Antwort richtig. Maximal darf man 3 Fehler machen.

Die praktische Fahrprüfung ist jedoch auf Spanisch abzulegen.

In Spanien gibt es kein begleitetes Fahren ab 17 Jahren, wie es in Deutschland der Fall ist.

Führerscheinneulinge müssen 1  Jahr lang ein Fahranfängerschild, das L-Kennzeichen, auf der linken Seite der Heckscheibe des Fahrzeugs tragen. Es ist ein weißes L (für das englische „Learning“) auf grünem Grund.  

 

Umtausch des deutschen Führerscheins in Spanien

Es ist auch möglich, den deutschen Führerschein in Spanien in einen spanischen Führerschein umzutauschen, sofern man in Spanien wohnt und eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat.

Dies ist in jedem Fall notwendig, wenn man länger als 2 Jahre in Spanien wohnhaft ist, da nach 2 Jahren der deutsche Führerschein automatisch ungültig wird (Ausnahme: Führerscheinerwerb nach dem 19. Januar 2013; da gilt eine Ablauffrist von 15 Jahren). Zusätzlich ist ein in Spanien gesetzlich vorgeschriebenes Eignungsgutachten (reconocimiento psicofísico) dafür abzulegen.

Der spanische Führerschein hat eine Gültigkeit von 10 Jahren (bis zum 65. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre) und muss  durch einen medizinischen Tauglichkeitstest erneuert werden.

 

Mehr Informationen dazu hier:

Deutscher Führerschein in Spanien

Spanische Straßenverkehrsbehörde (DGT)

Kommentare (2) :

Kommentar von Hartmut am 21.03.2023

Kommentar von Nicole am 21.03.2023

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