Eröffnung eines Bankkontos in Spanien

28.10.2019 - Laura Nadolski / Spanien auf Deutsch 

Generell werden für Ausländer zwei Arten von Konten unterschieden: solche für Ausländer mit permanentem Wohnsitz in Spanien und solche für Ausländer ohne festen Wohnsitz in Spanien (und noch nicht steuerpflichtig in Spanien).


Ohne gemeldeten Wohnsitz (no residentes)

Was benötige ich zur Eröffnung eines Bankkontos?
 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis über Beschäftigungssituation (Arbeitsvertrag/Gehaltsabrechnung, Zahlungsbestätigung der Rente, Studentenausweis)
  • Dokument, aus dem der Wohnsitz hervorgeht (entweder Personalausweis, oder andere Dokumente, z.B. Arbeitsvertrag, darf aber nicht älter als drei Monate sein) 
  • Zur Anerkennung der Dokumente ist eine Übersetzung notwendig


In diesem Fall muss man theoretisch 15 Tage nach Eröffnen des Bankkontos mit einem certificado de no residencia nachweisen, dass man keinen dauerhaften Wohnsitz in Spanien hat. Das Zertifikat bekommt man bei seiner lokalen Polizeistation. In der Praxis wird aber eher selten nach dem Zertifikat gefragt, das unterscheidet sich oft sogar von Filiale zu Filiale.

Wer nach der Eröffnung eines solchen Bankkontos einen Wohnsitz in Spanien anmeldet, muss der Bank eine Kopie der tarjeta de residencia vorlegen.


Mit dauerhaftem Wohnsitz (residentes)

Was brauche ich zur Eröffnung eines Bankkontos?

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis über Beschäftigungssituation (Arbeitsvertrag/Lohnabrechnung, Zahlungsbestätigung der Rente, Studentenausweis)
  • Einwohner müssen ihre NIE (Número de Identificación de Extranjeros) vorzeigen
  • Dokument, aus dem der Wohnsitz hervorgeht (entweder Personalausweis, oder andere Dokumente, z.B. Arbeitsvertrag, darf aber nicht älter als drei Monate sein) 
  • Zur Anerkennung der Dokumente ist eine Übersetzung notwendig



Gebühren und Dienstleistungen

In der Regel erhält man seine Kontonummer und seine Zugangsdaten direkt nach der Eröffnung des Kontos. Und nach 5-10 Tagen bekommt man in der Regel EC- und Kreditkarte.

Generell ist es weniger umständlich, wenn man ein Konto für residentes eröffnet, da es so erfahrungsgemäß zu weniger Problemen kommt. Für Inhaber von Konten für no residentes entstehen zuweilen höhere Kosten, es kann zu Problemen mit Überweisungen kommen und manche Banken geben für Nicht-Anwohner auch keine Kreditkarte heraus. Für diejenigen, die eine NIE besitzen, ist also ein Konto für residentes empfehlenswert.

In Spanien wird oft immer noch Kommission für inländische Überweisungen verlangt. Selbst bei Online-Überweisungen erheben viele spanische Banken recht hohe Gebühren, meist einen prozentualen Betrag und häufig eine Mindestgebühr. Das macht insbesondere die Überweisung kleinerer Beträge recht teuer. Bei der Kontoeröffnung erwähnt der Bankangestellte das Thema Kosten nicht unbedingt. Auf jeden Fall fragen und sich eine Gebührenübersicht geben bzw. zeigen lassen, wo in den Bedingungen die Gebühren aufgeführt sind. Wenn man ein ‚guter’ Kunde einer Bank ist, können die Gebühren häufig auch verhandelt werden.

Wichtig ist für die meisten Deutschsprachigen in Spanien das Thema‚Überweisung aus dem oder in das europäische(n) Ausland’. Es gibt eine EU-Richtlinie, die vorschreibt, dass Banken für eine Überweisung innerhalb der EU (bis zu einem Betrag von 50.000 Euro) nicht mehr Gebühren verlangen dürfen als für eine nationale Überweisung. Das hat sich bei vielen spanischen Banken leider noch nicht herumgesprochen. Also gut aufpassen und bei der Berechnung zu hoher Gebühren sich unbedingt mit Hinweis auf die EU-Richtlinie beschweren.

Auch in Spanien gibt es Direktbanken, bei denen man weder für die Kontoführung noch für Überweisungen Gebühren bezahlt. Zwei Beispiele sind die ING Direct (holländische ING-Gruppe) und die openbank (gehört zur Banco Santander). Die ING Direct bietet ihr Konto allerdings nur Angestellten an.

Insgesamt ist der Service bei den Banken in Spanien nicht ausgesprochen kundenorientiert. Viele Deutsche gehen in Spanien erst einmal zur Deutschen Bank – nach dem Motto‚ die kennt man und da kann man nicht viel falsch machen’. Leider sind viele dann schnell enttäuscht, denn mit der Deutschen Bank in Deutschland hat die Deutsche Bank in Spanien wenig zu tun.




Interessant ist auch Folgendes:

Das spanische Finanzamt kann bei Steuerschulden diese direkt vom Konto des Schuldners abbuchen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Strafzettel, die nicht bezahlt wurden. Konten sind für das Finanzamt in Spanien völlig transparent.

Zinseinnahmen müssen nach einer EU-Richtlinie von den Banken über die Grenzen hinweg gemeldet werden. Wenn zum Beispiel ein Deutscher mit Steuerpflicht in Spanien (Steuerausländer in Deutschland) in Deutschland ein Konto eröffnen möchte, muss er der deutschen Bank seine spanische Steuernummer geben.


Einige der größten und am weitesten verbreiteten Banken in Spanien sind:

 

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