INFO: Der spanische Arbeitsvertrag

12.04.2007 - Martina Frank 

Selbstverständlich hat jeder Deutsche, der in Spanien einen Arbeitsvertrag unterschreibt, die gleichen Rechte und Pflichten bezüglich Lohn, Beförderung, Sozialversicherung, Arbeitsbedingungen, etc. wie ein spanischer Arbeitnehmer. Einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag können Sie ab dem 16. Lebensjahr abschließen, bei unter 18-Jährigen ist das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden, üblich ist natürlich die Schriftform, sie ist jederzeit einforderbar - und niemand mit gesundem Menschen-verstand würde sich auf eine mündliche Vereinbarung einlassen. Bei Praktikums- und Ausbildungsverträgen, Teilzeitverträgen, Befristung des Arbeitsvertrags, Verträgen über Heimarbeit und über abgegrenzte Arbeiten und Dienstleistungen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Ist nichts anderes vereinbart, geht das spanische Gesetz von einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis aus. Jeder Arbeitsvertrag wird beim Arbeitsamt registriert und muß mindestens folgende Punkte enthalten: Arbeitsplatz, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, anwendbarer Tarifvertrag. Bei Befristung des Arbeitsvertrags muß ein sachlicher Grund angegeben werden. Eine Probezeit kann für einen Zeitraum von zwischen 15 Tagen und sechs Monaten vereinbart werden, das Arbeitsgesetz schreibt sie aber nicht vor. Die Wochenarbeitszeit beträgt in Spanien 40 Stunden, ein Neun-Stunden-Tag darf nicht überschritten werden und es muß eine Ruhezeit von zusammenhängend 1,5 Tagen pro Woche gewährt werden - allerdings sind entsprechend Tarifvertrag Variationen möglich. Der Jahresurlaub beträgt 30 natürliche Tage, d.h. Samstag und Sonntag sind eingeschlossen. Darüber hinaus gibt es in Spanien 12 gesetzliche nationale Feiertage und zwei lokale Feiertage. Bei Eheschließung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 15 Tage Sonderurlaub, der Mutterschaftsurlaub beträgt 16 Wochen, wobei der Vater einen Teil dieser Zeit in Anspruch nehmen kann. Normalerweise werden die vom Arbeitsamt vorgesehenen Standard-Vordrucke verwendet. Sie können diese Arbeitsverträge auf der Webseite des Arbeitsamts einsehen (www.inem.es).

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