NEWS: Einsichtnahme in das deutsche Handelsregister jetzt auch von Spanien aus möglich

26.10.2007 - Rechtsanwalt Philipp von Wolffersdorff 

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Damit wurden die deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf elektronische Verwaltung umgestellt und können über das Internet auch von Spanien aus über die Internetseite www.unternehmensregister.de, ohne vorherige Anmeldung, eingesehen werden. Der dadurch erleichterte Zugriff auf publikationspflichtige Unternehmensdaten führt zu einer wesentlichen Verbesserung der deutschen Unternehmenspublizität. Nunmehr dürfen den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern, die weiterhin von den Amtsgerichten geführt werden, Unterlagen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Die Unternehmen können gem. § 11 HGB zum Handelsregister zu übermittelnde Dokumente zusätzlich zu der deutschen Fassung auch in jeder Amtssprache eines Mitgliedstaats der EU einreichen. Alle Eintragungen können wie bisher von jedermann zu Informationszwecken kostenfrei auf der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Das Abrufen der Eintragungen wird nunmehr aber auch über die Internetseite des neu geschaffenen Unternehmensregisters ermöglicht. Fortan können unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de die publikations-pflichtigen Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Das Unternehmensregister ist als Metaregister konzipiert, das sich aus den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern, dem elektronischen Bundesanzeiger und der Zulieferung von Unternehmen und Insolvenzgerichten speist. Der Abruf von Daten aus dem Unternehmensregister ist weithin kostenlos, bis auf die Daten aus den Handelsregistern, die portalähnlich zugänglich gemacht werden. Diese Auskunft aus den Handelsregistern ist nach den Preisen für Handelsregisterinformationen zu bezahlen. Der Abruf der Eintragungen zu einem bestimmten Rechtsträger ("Registerauszug") kostet 4,50 Euro. Jedes zusätzliche Dokument kostet weitere 4,50 Euro. Die Bezahlung kann über ein elektronisches System erfolgen. Für spanische Unternehmen bedeutet dies, dass zum Beispiel die Jahresabschlüsse von deutschen Geschäftspartnern, wenn diese ihre Pflichten zur Hinterlegung in Deutschland erfüllt haben, über das Internet abrufbar sind. Spanische Untenehmen können sich so über deren Solvenz informieren. Außerdem kann auf diese Weise die Vertretungsberechtigung einer deutschen Gesellschaft, die zum wirksamen Abschluss eines Vertrages relevant sein kann, überprüft werden. Die Registergerichte der einzelnen Landesjustizverwaltungen machen die Eintragungen in das Handelsregister in dem jeweiligen elektronischen Informations- und Kommunikationssystem in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Vornahme bekannt. Die Bekanntmachung soll wie bisher den Rechtsverkehr auf Veränderungen im Register aufmerksam machen. Hierzu kann die Internetseite www.handelsregister.de aufgerufen werden, auf der die Informationen aus den Ländersystemen zusammengeführt sind. Wer an einer bestimmten, ihm bekannten Eintragung, interessiert ist, kann kostenlos die Bekanntmachung über die oben genannte Internetadresse einsehen. Da die Veröffentlichungen chronologisch erscheinen, ist diese Form der Einsichtnahme aber relativ umständlich, wenn das Veröffentlichungsdatum nicht bekannt ist.

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