HINTERGRUND: Geldanlage zwischen Spanien und Deutschland

06.07.2012 - Philipp Dyckerhoff 

Immer wieder stellen Deutsche, die in Spanien leben, dem Autor die Frage, ob es legal sei, auch Geld in Deutschland anzulegen. Andere wiederum haben ihre Geldanlagen in Deutschland oder anderen Ländern und wissen häufig nicht genau, wie das steuerlich abläuft.

Generell gilt, dass jemand in dem Land mit seinem so genannten Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig ist, in dem sie/er seinen Lebensmittelpunkt hat. Man kann also – in Spanien lebend – sein Geld in jedem Land der Welt anlegen und muss die Kapitalerträge in der spanischen Steuererklärung deklarieren. So spricht also auch nichts gegen eine Geldanlage z.B. in der Schweiz. Da die Schweiz aber immer wieder als Steueroase gesehen wird, kann es durchaus sein, dass das spanische Finanzamt bei Geldanlagen in der Schweiz besonders genau hinsieht und man gleich als verdächtig gilt. Andererseits ist es so, dass die Schweiz zumindest für EU-Länder bei der anonymen Geldanlage gar keinen „Steuervorteil“ mehr bietet, da mittlerweile bei anonymen Konten pauschal 35 Steuern einbehalten und anonym an das Finanzamt des Wohnsitzlandes abgeführt werden.

Die (Abgeltungs-)Steuer auf Kapitalerträge in Spanien ist geringer und beträgt seit 2012 21 (auf die ersten 6.000€, 25 zwischen 6.000€ und 24.000€ und 27 für Erträge über 24.000€). Sie wird von den Banken gleich an das Finanzamt abgeführt. In Deutschland beträgt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge 25 zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 auf die Steuer) und evtl. Kirchensteuer (8 oder 9 auf die Steuer, je nach Bundesland). Auch diese wird von den Banken gleich an das Finanzamt abgeführt.

Kompliziert wird es leider dadurch, dass unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen unterschiedlich behandelt werden, z.B. Dividenden die der Quellensteuer in dem Land unterliegen, in dem sie anfallen. Die Details zur Besteuerung der verschiedenen Formen der Kapitalerträge würden den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Wenn man in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig ist, sollte man sich bei seiner Bank in Deutschland als Steuerausländer anmelden. Dann wird z.B. bei Zinseinnahmen keine Abgeltungssteuer an das deutsche Finanzamt abgeführt. Man muss diese Kapitalerträge bei seiner spanischen Steuererklärung angeben.

Zinseinnahmen in Deutschland werden innerhalb der EU von der Bank in Deutschland bei Steuerausländern in vielen Fällen bereits direkt an das spanische Finanzamt gemeldet.

Auch zu Überweisungen wird der Autor immer wieder gefragt, ob bzw. in welcher Höhe sie legal sind. Generell darf man Geld international ohne Probleme überweisen. Seit dem 1.1.2008 besteht eine Meldepflicht für Überweisungen ab 50.000€. Davor bestand die Meldepflicht sogar schon ab 12.500€. Aufpassen sollte man bei Überweisungen insbesondere auch auf die Gebühren, die die spanischen Banken abziehen, teilweise weit mehr als sie laut EU-Regeln dürfen.

Im Übrigen müssen Residente in Spanien – was wohl kaum jemand macht – Auslandskonten anzeigen, und zwar schon die Eröffnung, und danach die Bewegungen darauf. Am 22.6.2012 wurde von der spanischen Regierung nun ein Gesetz zur Vermeidung der Steuerhinterziehung verabschiedet, das die Missachtung dieser Meldepflicht mit drakonischen Strafen ahnt: Mindestens 10.000 Euro Strafe sind vorgesehen. Wie die Umsetzung aussieht, ist noch unklar. Von der neuen Meldepflicht sind sogar Lebensversicherungen betroffen. Problem bei den Lebensversicherungen: die in Deutschland vor dem 1.1.2005 abgeschlossen Lebensversicherungen haben nach deutschem Recht steuerfreie Auszahlungen. In Spanien unterliegen die Erträge solcher Lebensversicherungen aber der normalen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Inwiefern die Besteuerung der deutschen steuerfreien Lebensversicherungen in Spanien EU-konform ist, müsste geprüft werden.

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