GRUNDLAGEN: Freizügigkeit

12.04.2007 - Martina Frank 

Natürlich können Sie als deutscher EU-Bürger ohne größere administrativen oder formellen Hindernisse in Spanien wohnen und arbeiten, es herrscht die sogenannte Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie als Deutscher benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung und haben hinsichtlich Lohn, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Wohnraum, Berufsausbildung, Sozialversicherung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Spanier.Es ist allerdings anzuraten, die Aufenthaltsgenehmigung (tarjeta de residencia comunitaria) zu beantragen. Obwohl eigentlich nicht nötig, erleichtert sie doch verschiedene administrative Vorgänge, wie z.B. eine Kontoeröffnung, außerdem ist sie gleichzeitig Ihre Steuernummer, die Sie andernfalls separat beantragen müssten. Auch Ihre Ehepartner, Eltern oder Kinder und Kinder Ihres Ehepartners benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie EU-Bürger sind. Andernfalls ist sie zwingend notwendig.EU-Bürger reisen nach Spanien mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ein und haben dann ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht. Wer in diesen drei Monaten noch keine Arbeit gefunden hat oder sich noch nicht selbstständig gemacht hat, darf seinen Aufenthalt verlängern, wenn die Arbeitssuche nachgewiesen werden kann. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass dieses dreimonatige Aufenthaltsrecht jemals überprüft wird.

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