Studieren in Spanien – Studium in Spanien fortsetzen oder neu beginnen

21.08.2017 - Elisabeth Pranter - MfD & BfD 

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer, die in Spanien studieren möchten, gelten dank internationaler Abkommen grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für spanische Studenten. Dennoch stellen sich für jene, die den Schritt ins Ausland wagen möchten, Fragen wie diese: Brauche ich ein Studienvisum? Kann ich mir ECTS anrechnen lassen, wenn ich mein Studium in Spanien fortsetze – und wenn ja, wie? Und muss ich Studiengebühren zahlen?

 

Vor dem Studium

Wer zum Studieren nach Spanien kommt und Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes bzw. der Schweiz ist, benötigt kein Studienvisum. Allerdings muss man sich ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten seinen Wohnsitz beim zuständigen Gemeindeamt  melden. Außerdem ist man verpflichtet, sich in das zentrale Register für EU-Ausländer (Registro Central de Extranjeros) eintragen zu lassen, nach dieser Eintragung bekommt seine N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero) zugeteilt. Um diese zu beantragen, sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie ein Einkommensnachweis vorzulegen und eine in Spanien gültige Versicherung nachzuweisen. Für den Antrag fällt eine Gebühr an.

 

Parallel ist eine Bewerbung bei der ausgewählten Uni nötig, die genauen Anmeldemodalitäten und Einschreibefristen variieren je nach Universität. Außerdem gibt es Unterschiede, je nachdem, ob man etwa nur einen befristeten Studienaufenthalt über das Erasmusprogramm oder ein komplettes Studium absolvieren möchte. Es empfiehlt sich, die genauen Modalitäten auf der Homepage der angepeilten Uni nachzuschauen, da es hier unterschiedliche Fristen etc. gibt.

 

Studiengebühren und Stipendien

Grundsätzlich existieren in Spanien Studiengebühren. Erasmus-Studenten sind davon nicht betroffen, da sie zu den gleichen Konditionen wie an ihrer Heimatuni studieren, sie sind also im Regelfall von den Gebühren befreit. Diese liegen beim Bachelorstudium zwischen 680 € und 1280 € pro akademischem Jahr, wenn man an einer staatlichen Universität studiert. Je nach Region und Uni variieren die Studiengebühren aber, da jede autonome Region diese selbst festlegt und jährlich neu berechnet. Private Unis sind generell um einiges kostspieliger und kommen auf bis zu 18.000 € pro Jahr.

 

Wer als Nicht-Erasmus-Student in Spanien studiert, muss die Gebühren entrichten, kann aber ein Stipendium beantragen – wie es auch die spanischen Studierenden tun. Diese Studienbeihilfen von Seiten des spanischen Staates (Beca General del Ministerio de Educación, Cultura y Deporte) decken die Kosten des Studiums ab, sind aber an Bedingungen geknüpft. So müssen sie zurückgezahlt werden, sollten die eingeforderten Leistungen nicht erbracht werden. Je nach Studienrichtung muss man zum Beispiel einen Prozentsatz von 65 % bis 90 % der belegten Fächer positiv absolvieren.

 

Anrechnung von ECTS für Studium in Spanien

Wer im Ausland bereits ein Studium begonnen hat und nun in Spanien weiterstudieren möchte, kann sich ECTS für die im Heimatland absolvierten Kurse anrechnen lassen. Dabei können die Modalitäten jedoch von Uni zu Uni variieren.

 

Ein Beispiel: An der Universidad Complutense de Madrid können Studierende zwischen Anfang April und Ende Juni ihren Antrag für die Anrechnung stellen. Neben der Zahlungsbestätigung einer Gebühr von 70 € müssen diesem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:


     ein Ansuchen über die teilweise Anrechnung an den Rektor der Universität nach einem vorgegebenen Muster


     ein offizielles Zertifikat, in dem die belegten und bestandenen Fächer aufgeführt werden


     Kursprogramm für die belegten Fächer, aus dem jeweils die behandelten Inhalte und der Umfang hervorgehen (Syllabus)


     Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

 


Den Dokumenten müssen amtliche Übersetzungen beigelegt werden. Die Bewerbung kann auch per Post aus dem Ausland übermittelt werden, dabei ist allerdings zu beachten, dass die Kopien im Herkunftsland von einer spanischen Vertretung, wie der Botschaft oder einem Konsulat, beglaubigt werden müssen. Auch die Einzahlung der Gebühr aus dem Ausland verläuft ebenfalls nach einem genau vorgegebenen Schema. Mehr Infos finden Sie in diesem Leitfaden.

 

An der Universidad Autónoma de Barcelona ist das Prozedere ähnlich, hier werden zusätzlich Informationen über das Qualifikationssystem der ausländischen Universität eingefordert. 

 

Nützliche Links:

Infos zum Studieren in Spanien allgemein:

    Info 1

    Info 2

 

Infos zu den Studiengebühren und Stipendien:

    Genauere Infos auf der Seite des Ministeriums

    Suchmaschine, mit der der man gezielt nach Stipendien suchen kann

    Infos über Voraussetzungen und Bewerbungsablauf der staatlichen Studienbeihilfe (Beca General del Ministerio de Educación, Cultura y Deporte)

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