28.04.2021 - Spanien auf Deutsch
Unfall, Krankheit, Pflegefall, Sterben: Die meisten Menschen setzen sich ungern mit diesen Themen auseinander, v.a. wenn es keinen konkreten Anlass dazu gibt oder das Lebensende gefühlt noch eine Ewigkeit entfernt scheint. Doch per Patientenverfügung können vorab Regelungen für einen Ernstfall getroffen werden, also eine persönliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist über medizinische Maßnahmen zu bestimmen. Für die behandelnden Ärzte und Ärztinnen ist die Patientenverfügung verbindlich, sofern sie konkret genug formuliert ist und den jeweiligen Anforderungen des Landes oder der Region entsprechen.
In Spanien ist die Patientenverfügung, auf Spanisch manifestación anticipada de voluntad, im staatlichen Gesetz verankert, dennoch variieren die formellen Regelungen von autonomer Region zu autonomer Region, wie z.B. die Formvorschriften - durch einen Notar, vor einem Zeugenkreis oder dem Registerbeamten. Daher ist es ratsam, die Vorschriften in der ‚Comunidad‘ zu konsultieren in der man wohnt, um sicherzustellen, dass man alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Ist die Patientenverfügung formalisiert, muss man diese dann im offiziellen Register für Patientenverfügung in der autonomen Region, in der man lebt, registrieren. Zusätzlich ist es zu empfehlen, Kopien an die Familie und/oder Vertreter und den Gesundheitseinrichtungen (wie z.B. Hausarzt/ Hausärztin) einzureichen.
In dem Zentralen Nationalen Register, das registro nacional de instrucciones previas, werden alle Patientenverfügungen des Landes gespeichert und sind damit für alle autonome Regionen verfügbar und auch wirksam.
Der Name der Dokumente für die Patientenverfügungen weichen von Comunidad zu Comunidad ab: dazu gehören: testamento vital, voluntades anticipadas, instrucciones previas oder manifestaciones anticipadas de voluntad.
Die deutsche Botschaft in Madrid schreibt bezüglich einer in Deutschland erstellen Patientenverfügung: „Eine (deutsche und in die spanische Sprache übersetzte) Patientenverfügung, die die vorgegebenen, regional geltenden Formvorschriften nicht einhält, ist für Spanien rechtlich unwirksam und muss daher von Ärztinnen und Ärzten sowie Behörden nicht anerkannt und befolgt werden!“
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
Information Deutsche Botschaft in Madrid: Patientenverfügung
Patientenverfügung Region Madrid
Patientenverfügung Region Balearen
Patientenverfügung Region Katalonien
Patientenverfügung Region Kanaren
Patientenverfügung Region Andalusien
Patientenverfügung Region Valencia
Zentrales Nationales Register (registro Nacional de Instrucciones Previas)
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