NUTZWERT: Steuer auf deutsche Renten im Ausland

17.12.2007 - Werner Steuber 

Nach fast allen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland abgeschlossen hat, sind Renten im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Nur Beamtenpensionen im Zahlungsstaat (also Deutschland) und der Steuersatz für den im Ausland ansässigen pensionierten Beamten wird in Deutschland per Lohnsteuerabzug kassiert, Steuersatz für Nichtansässige 25 Prozent.

Anders bei sonstigen Renten, insbesondere also von der deutschen Rentenversicherung. Diese unterliegen nach allen DBA der Besteuerung im Wohnsitzstaat, also im Ausland. Das kann im Einzelfall für gesetzestreue Steuerzahler teuer werden, denn: Bislang wurde und wird die Rente sozusagen vorgelagert besteuert, das heißt, die Beiträge unterliegen bereits der deutschen Einkommenssteuer und nur der sogenannten Ertragsanteil, in der Regel verschwindend gering, ist noch steuerpflichtig. Wenn jetzt ein Rentner ins Ausland übergesiedelt ist, so ist dort, jedenfalls nach dem DBA, die volle deutsche Rente steuerpflichtig. Deshalb war es bisher günstiger, aus dem Ausland gar keine, oder, bei mehreren Renteneinkommen, nur eine Rente zu beziehen, da die Rente in Deutschland im Gegensatz zum Ausland wenig, bzw. gar nicht besteuert wurde. 

Diese schöne Situation kann sich jetzt aber ändern, sofern es sich durchsetzt, die Rente nachgelagert zu versteuern, also erst bei Bezug.
Das heißt, dass die Beiträge während der Arbeitszeit steuerfrei sind, dafür wird dann aber die Rente voll bei Bezug im Alter erfasst. Nach den DBA die Deutschland hat, ist die Besteuerung im (ausländischen) Wohnsitzstaat festgeschrieben, das heißt der deutsche Fiskus kriegt von Auslandsrentnern überhaupt nichts.

Es sind Gerüchte im Umlauf, dass Doppelbestuerungsabkommen von deutscher Seite her gekündigt werden sollen, um eben zu erreichen, dass auch bei Auslandswohnsitz aus Deutschland gezahlte Renten, die nachgelagert besteuert werden, dann auch in Deutschland erfasst werden, etwa so wie bei der Beamtenpension. Ob das per Saldo funktioniert, erscheint noch unwahrscheinlich, denn Deutschland müsste, um eben zu diesem Ziel zu kommen, sämtliche DBA kündigen und neu verhandeln im Zusammenhang mit der Wohnsitznahme von Rentnern im Ausland und ob das den Aufwand lohnt, erscheint fraglich. 

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