1. Zum klarstellen: Das zuständige Einwohnermeldeamt für
Deutsche die im Ausland wohnen ist das zentrale Einwohnermeldeamt in
Berlin mit Aussenstelle in der deutschen Botschaft. (ich musste ja
meine Tochter als deutsche Staatsbürgerin einschreiben). Nicht das
alte im Ex-wohnort in Deutschland. Die sind ja logischerweise nur
mit ihren Bezirk beauftragt und haben von anderen Orten keine
Ahnung, und weniger von Ausland. (Müssen sie ja auch nicht)
2. Man muss sich in seinem alten Ort abmelden wenn man Umzieht.
Immer. In Hessen hat man sogar eine gesetzliche Frist von 2 Wochen. Also nochmal: das alte Amt ist nichtmehr zuständig.
3. Ich war heute in General Pardiñas bei der Ausländerpolizei. Die
sind nicht mehr für uns zuständig. ich habe einen Zettel bekommen
auf dem steht:
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• Ciudadanos de la Unión Europea y familiares
(Excepto rumanos, búlgaros y familiares)
• Estudiantes
Serán atendidos en la oficina de extranjeros de la Plaza del
campillo mundo nuevo, 3 (Metro: Puerta de Toledo. Línea 5)
Previa solicitud de cita al teléfono
913 226 919
913 226 876
913 226 835
(de 9 a 14 horas de lunes a viernes)
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Viele Grüsse
Marcel