NIE Antwort auf einige Fragen  von  Marcel am 25.04.0809:53:01
Marcel
1. Zum klarstellen: Das zuständige Einwohnermeldeamt für
Deutsche die im Ausland wohnen ist das zentrale Einwohnermeldeamt in
Berlin mit Aussenstelle in der deutschen Botschaft. (ich musste ja
meine Tochter als deutsche Staatsbürgerin einschreiben). Nicht das
alte im Ex-wohnort in Deutschland. Die sind ja logischerweise nur
mit ihren Bezirk beauftragt und haben von anderen Orten keine
Ahnung, und weniger von Ausland. (Müssen sie ja auch nicht)

2. Man muss sich in seinem alten Ort abmelden wenn man Umzieht.
Immer. In Hessen hat man sogar eine gesetzliche Frist von 2 Wochen. Also nochmal: das alte Amt ist nichtmehr zuständig.

3. Ich war heute in General Pardiñas bei der Ausländerpolizei. Die
sind nicht mehr für uns zuständig. ich habe einen Zettel bekommen
auf dem steht:

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• Ciudadanos de la Unión Europea y familiares
(Excepto rumanos, búlgaros y familiares)

• Estudiantes

Serán atendidos en la oficina de extranjeros de la Plaza del
campillo mundo nuevo, 3 (Metro: Puerta de Toledo. Línea 5)

Previa solicitud de cita al teléfono
913 226 919
913 226 876
913 226 835
(de 9 a 14 horas de lunes a viernes)

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Viele Grüsse

Marcel
  • Kommentar von Axel am 25.04.0815:18:30
    Axel

    NIE Antwort auf einige Fragen


    Nur zur Info:

    da geht man am besten direkt hin (morgens früh), denn die Telefone zur Anmeldung zur Terminvergabe sind permanent  besetzt!
  • Kommentar von Marcel am 28.04.0810:26:20
    Marcel

    NIE Antwort auf einige Fragen


    da muss man aber spaetestens um 7 Uhr da sein. die nehmen naemlich nur die Ersten 70 Personen der Schlange dran.
  • Kommentar von clementine am 28.04.0818:07:17
    clementine

    NIE Antwort auf einige Fragen


    Geht mal bei Leben und Arbeiten in die Rubrik Bürokratie. Am 12.2.2008 (und vorher schon) haben wir das alles berichtet!
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