Mindestlaufzeit Mietvertrag  von  Clau am 25.06.1210:35:13
Clau
Im Dezember habe ich frohenmutes eine Wohnung gemietet, der Mietvertrag für 2 Jahre. Nun ist die Situation hier zu leben unerträglich, seit dem Frühjahr (Lärmbeslästigung). Ich möchte die Wohnung schnellstens kündigen. So wie ich es verstehe, ist ab einem Jahr die Kaution als Strafe zu zahlen. Ziehe ich vorher aus, muss ich zudem einen Prozentsatz zahlen. Hat von Euch jemand eine AHnung, ob das völlig legal ist und welcher Zinsbetrag mich dort erwartet? Ich danke für eine Antwort!!!
Claudia
  • Kommentar von Desco Negut am 25.06.1213:07:00
    Desco Negut

    Mindestlaufzeit Mietvertrag


    Sieh in Deinem Mietvertrag mal nach, ob er vielleicht entsprechend dem Gesetz L.A.U. ausgestellt ist. In dem Falle wäre er von Mieterseite bis zu fünf Jahre lang gültig, mit der Möglichkeit, nach Ablauf eines jeden Mietjahres zu kündigen.
    Außerdem sollte im Vertrag geregelt sein, wie im Falle von Problemen vorgegangen werden muß. Normalerweise müssen Mängel u.ä. schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden, per Einschreiben oder Burofax.
    Sollten Deine Beschwerden berechtigt sein und Du hast sie dem Vermieter schriftlich mitgeteilt und von ihm unter Setzung einer Frist verlangt, daß die Mängel abgestellt werden, dann kommt es darauf an, wie er darauf reagiert (bzw. ob er überhaupt reagiert).
    Um welche Art der Lärmbelästigung handelt es sich denn?
    Auf keinen Fall solltest Du Ausreden wie "da kann man nichts machen" akzeptieren. Wenn er den Mangel nicht abstellen kann, dann nichts wie raus, allerdings nicht, ohne die bereits bezahlte Kaution vorher "abzuwohnen" (=keine Miete zahlen). 
    Aber Vorsicht:
    Diese Tipps haben keine rechtliche Gültigkeit! Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, dann mache es so, wie oben beschrieben. 
    Wenn nicht, dann gehe zur oficina del consumidor (vergleichbar der Verbraucherberatung) und lasse Dich dort beraten.
  • Kommentar von Desco Negut am 25.06.1213:07:31
    Desco Negut

    Mindestlaufzeit Mietvertrag


    Sieh in Deinem Mietvertrag mal nach, ob er vielleicht entsprechend dem Gesetz L.A.U. ausgestellt ist. In dem Falle wäre er von Mieterseite bis zu fünf Jahre lang gültig, mit der Möglichkeit, nach Ablauf eines jeden Mietjahres zu kündigen.
    Außerdem sollte im Vertrag geregelt sein, wie im Falle von Problemen vorgegangen werden muß. Normalerweise müssen Mängel u.ä. schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden, per Einschreiben oder Burofax.
    Sollten Deine Beschwerden berechtigt sein und Du hast sie dem Vermieter schriftlich mitgeteilt und von ihm unter Setzung einer Frist verlangt, daß die Mängel abgestellt werden, dann kommt es darauf an, wie er darauf reagiert (bzw. ob er überhaupt reagiert).
    Um welche Art der Lärmbelästigung handelt es sich denn?
    Auf keinen Fall solltest Du Ausreden wie "da kann man nichts machen" akzeptieren. Wenn er den Mangel nicht abstellen kann, dann nichts wie raus, allerdings nicht, ohne die bereits bezahlte Kaution vorher "abzuwohnen" (=keine Miete zahlen). 
    Aber Vorsicht:
    Diese Tipps haben keine rechtliche Gültigkeit! Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, dann mache es so, wie oben beschrieben. 
    Wenn nicht, dann gehe zur oficina del consumidor (vergleichbar der Verbraucherberatung) und lasse Dich dort beraten.
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