Mietkündigung
hi
ab jetzt, bzw. ab 2013, weiss es nicht 100 genau ( mein Vermieter meinte, es gelte per sofort ), gilt:
die MieterIn kann den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen; d.h. also
zb., wenn du ab 1. Dezember 2012 gehen willst, musst du schriftlich ( eingeschrieben ) noch im Monat Oktober 2012 die Kündigung abschicken.
die VermieterIn kann den Vertrag auflösen/kündigen mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten; so wie ich das verstanden habe, ohne Gründe angeben zu müssen.
das ist eine gute Sache, finde ich; und erfunden wurde diese neue Regelung wegen der Kriese im Lande, dass die Leute einfacher ihre Häuser und Wohnungen ohne grosses Risiko vermieten können.