Mieter koennen rechtlich belangt werden wenn Sie ungefragt die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen.
Sinn und Zweck einer Kaution ist es, dem Vermieter eine Geldsumme als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, die er dann verrechnen darf, wenn der Mieter offene Forderungen, wie z.B. unbezahlte Miete, Schadensersatz für die beschädigte Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses, etc., nicht beglichen hat. Der Vermieter darf daher die Kaution einbehalten und auf die fälligen Monatsmieten anrechnen.
VORSICHT : Gemäß LAU (Lei de Arrendamiento) ist es gesetzteswidrig die letzte Miete einfach so mit der Kaution zu verrechnen !