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Hallo,
hier hilfreiche Info bezügl des Anwohnerparkausweises:
https://sede.madrid.es/portal/site/tramites/menuitem.1f3361415fda829be152e15284f1a5a0/?vgnextoid=3bbc52afa5ce6410VgnVCM1000000b205a0aRCRD&vgnextchannel=23f9a38813180210VgnVCM100000c90da8c0RCRD
Ja, genau, dafür muss man den Wohnsitz in Madrid angemeldet haben.
Viele Grüsse,
Madrid für Deutsche
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Das "empadronamiento" ist unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht. Hier ein link dazu:
https://sede.madrid.es/portal/site/tramites/menuitem.1f3361415fda829be152e15284f1a5a0/?vgnextoid=3e3debb41f6e2410VgnVCM2000000c205a0aRCRD&vgnextchannel=9958a38813180210VgnVCM100000c90da8c0RCRDMusst Dich mit cita previa anmelden. Du brauchst: Anmeldeformular für die Wohnsitzanmeldung, gültigen Ausweis, Mietvertrag oder Rechung auf Deinem Namen (z.B. Heizung, Strom, Wasser, Telefon,...). In der oben angegebenen Web ist es ausführlich beschrieben.
Viele Grüsse,
Madrid für Deutsche
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Die Anmeldung als EU-Bürger in Spanien beinhaltet mehrere administrative Schritte.
1) Anmeldung bein Einwohnermeldeamt - auch in Spanien gibt es eine Meldepflicht. Anmelden kann man sich ohne Probleme, wenn man einen gültigen Mietvertrag besitzt oder aber bei jemandem wohnt, der angemeldet ist. Man benötigt einen Termin für das sogenannte Empadronamiento, die man z.B. in Madrid in jeder der JUNTAS MUNICIPALES bekommen kann. Am einfachsten erhält man einen Termin unter https://www-s.munimadrid.es/CitaNet/Concertar.do , wo man die nächste JUNTA MUNICIPAL auswählen kann, oder aber die, die zeitlich den nächsten Termin bietet. Mitbringen zum Termin muss man den Originalmietvertrag, den vorher ausgefüllten Antrag (zum aktuellem Datum unter https://www-s.munimadrid.es/padronImpresos/solicitudAltaPadronImpresos.form zu finden) und den Pass oder Ausweis. Für weitere erwachsene Personen in der Familie ist eine Vollmacht notwendig, wenn sie nicht selber zum Termin erscheinen können. Die Original-Ausweis-Papiere müssen ebenfalls vorgelegt werden, ebenfalls die der Kinder. Auch eine familienfremde Person kann mit der entsprechenden Vollmacht die Anmeldung vornehmen. Es ist nicht notwendig, das sogenannte "Certificado de Registro de Ciudadano mit der dazugehörigen Ausländernummer (NIE) vorzuweisen, allerdings kann es hilfreich für zukünftige administrative Schritte sein, wenn man mit den NIE registriert ist. Bitte nicht vergessen, dass man für alle möglichen administrativen Dinge in Spanien eine Bestätigung der Anmeldung vorlegen muss, die man immer wieder aktualisiert im Internet bestellen kann und die einem zugesendet wird. Übrigens ist es ganz normal, dass man als Ausländer alle paar Jahre bestätigen muss, dass man noch unter der angemeldeten Adresse lebt.
2. Ausländernummer (NIE) bzw. Certificado de Registro de Ciudadano Comunitario. Dieses Zertifikat mit Ausländernummer benötigen alle EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben. Dieses Zertifikat wird vom Innenministerium vergeben und kann von EU-Bürgern in der C/Padre Piquer, im Suden der Stadt, nach vorheriger Anmeldung im Internet beantragt werden und wird in der Regel beim Termin selber schon ausgestellt. Der Termin ist je nach Ansturm innerhalb der nächsten 4-6 Wochen zu bekommen. Präsentiert werden muss der entsprechende Antrag (momentan ist das das MODELO EX-18), eine bezahlte Gebühr von fast 11 Euro (der Betrag muss mit einem bestimmten Dokument, das man bei der zuständigen Polizeidienststelle erhält bei einer Bank bezahlt werden. Achtung, viele Banken akzeptieren eine Einzahlung nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit), sowie
- Pass/Ausweis
- Arbeitsvertrag mit Bestätigung (Z.B. der Firma) der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder z.B. alternativ genügend Barmittel und eine ähnliche Absicherung der Gesundheitsversorgung über eine Krankenversicherung
- bei Ehepaaren wird ausserdem nach einer aktualisierten Heiratsurkunde gefragt, die nicht älter als 3 Monate sein darf
- Geburtsurkunden der Kinder (wenn sie nicht in mehreren Sprachen ausgestellt sind, müssen sie ins Spanische übersetzt sein)
Alle Dokumente müssen im Original und pro Antrag auch in Kopie vorliegen. Für den Arbeitsvertrag heisst das, das er für alle Familienmitglieder als Kopie dem Antrag beigefügt werden muss.
3. Mit Zertifikat und Anmeldung kann man sich als Familie als sogenannte "Beneficiarios" auf der Sozialversicherungsnummer des arbeitenden Familienmitglieds eintragen lassen. Information gibt es im Internet dazu. Einmal angemeldet, kann man dann die entsprechenden Gesundheitskarten beim zuständigen Gesundheitszentrum beantragen und man kann ab dem Moment schon ohne Probleme ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Arbeitnehmer selber kann direkt mit seiner Anmeldung bei der Seguridad zum für ihn zuständigen Gesundheitszentrum gehen und seine Gesundheitskarte beantragen.
4. Führerscheinummeldung: die Regeln ändern sich von Zeit zu Zeit. Momentan gilt, dass alle EU-Bürger ihren Führerschein nach zwei Jahren ab Anmeldung (Certificado de Registro de Ciudadano Comunitario) in einen spanischen Führerschein umgemeldet haben müssen. Dafür muss man einen Termin bei der DGT (Dirección General de Tráfico) im Internet beantragen. Zum Termin mitbringen muss man verschiedene Dokumente, die man nur bei der DGT erhält, ausserdem 2 Passfotos, den alten Führerschein, Certificado de Registro, Pass bzw. Ausweis. Beim ersten Termin muss man alles einreichen, erhält aber noch nicht den neuen spanischen Führerschein. Zuerst überprüft die DGT mit den zuständigen Behörden des Ursprungslandes, ob der FÜhrerschein auch wirklich dort ausgestellt wurde. So muss man nach 1-2 Monaten mit erneutem Termin noch einmal zur DGT, wo dann die Bestätigung des Ursprungslandes vorliegen sollte. Man weist dann alle Dokumente noch einmal vor, bezahlt mit Kreditkarte eine Gebühr und bekommt dann den neuen spanischen Führerschein per Post zugesendet. Achtung: in der Regel muss man eine kleine medizinische Prüfung ablegen und ein Zertifikat vorweisen, dass man bei vielen kleineren Büros ganz in der Nähe der DGT in Madrid erhalten kann.
Viele Deutsche fahren jahrelang mit ihrem alten Führerschein. Das kann ein Problem darstellen, wenn man kontrolliert wird, einen Unfall hat oder aber seinen Führerschein verliert. Die Beantragung kann in Deutschland nicht mehr erfolgen. Dort bekommt man allerdings eine Bestätigung, dass man einen deutschen Führerschein hatte. Diese Bestätigung hilft dann bei der DGT, wo man dann einen spanischen Führerschein beantragen kann. Allerdings kann man in diesem Fall nicht Auto fahren, bis man den neuen Führerschein erhält.
Bitte alle Schritte immer im Internet überprüfen, da sich die Regeln immer wieder einmal ändern. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne jederzeit melden.
Ein herzlicher Gruss, Katrin
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