Ich arbeite seit 3 Jahren als Autonomo für ein Unternehmen aus Deutschland.
Ich habe einen Firmenwagen gestellt bekommen sowie Urlaub ausbezahlt bekommen.
Ich bin nach deutschem Recht scheinselbstständig. Wie definiert aber Spanien Scheinselbstständigkeit?
Kann ich Ansprüche ggü. meinem Arbeitgeber geltend machen?
Vielen Dank für Eure Informationen und Tipps,
Nils