Mariscal Abogados ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Spezialisierung auf mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die eine wirtschaftliche Aktivität in Spanien aufnehmen oder ausweiten möchten.
Die Kanzlei deckt alle Sparten des Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Steuer-, Immobilien-, IT- und Energierechts ab und übernimmt die Vertretung in Prozessen sowie in Schiedsverfahren. Die Betreuung der deutschsprachigen Mandantschaft erfolgt durch die sowohl in Spanien als auch in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte auf Deutsch. Neben der umfassenden Rechtsberatung wird ebenfalls Steuerberatung, Buchhaltung sowie Lohnbuchhaltung mit deutschsprachigen Fachkräften angeboten. Der Mandant erhält, wenn er es wünscht, alles aus einer Hand. Durch die ausgeprägte internationale Ausrichtung berät die Kanzlei neben Deutsch und Spanisch auch auf Englisch und Französisch.
Leiter der Deutschen Abteilung ist Karl H. Lincke, der sowohl in Deutschland als auch in Spanien als Rechtsanwalt zugelassen ist. Karl H. Lincke ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Fachartikel und Studien der Deutschen Abteilung werden regelmäßig in juristischen und wirtschaftlichen Fachzeitschriften, Internetportalen und auf der Webseite von Mariscal Abogados veröffentlicht. Tagesaktuelle Informationen für Geschäftserfolg und Rechtssicherheit in Spanien finden sich auf dem Blog www.businessinspanien.com.
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Sie oder Ihr Angehöriger werden einer Straftat beschuldigt? Sie sind Beschuldigter und haben eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine Anklageschrift erhalten? Oder Sie sind Opfer einer Straftat geworden und möchten rechtliche Schritte gegen jemanden einleiten?
Die von Jorge Agüero Lafora geleitete und auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei FukuroLegal bietet die beste Strafverteidigung in allen Strafbereichen, in allen Jurisdiktionen und in allen Phasen des Verfahrens.
Unsere Ausbildung und Berufserfahrung erstreckt sich auf alle Verfahrensabschnitte und praktisch alle im Strafgesetzbuch vorgesehenen Straftaten vor allen Strafgerichten, einschließlich der Audiencia Nacional (zentrales Gericht Spaniens) und des Obersten Gerichtshofs.
Wir gehen auf die Polizeiwache, um Sie vertraulich in Ihrer Sprache über den Ablauf des Verfahrens sowie über Ihre Rechte als Festgenommener, vor einer Aussage, zu informieren. Wir prüfen Ihren Fall, um die beste Verfahrensstrategie festzulegen.
Unsere Anwaltskanzlei kann nicht nur in ganz Spanien, sondern auch weltweit tätig werden. Wir arbeiten mit Anwaltskanzleien aus verschiedenen Ländern zusammen und sind Mitglied in internationalen juristischen Vereinigungen.
Wir haben Mandanten als Angeklagte schwerer Straftaten in großen Strafverfahren erfolgreich verteidigen können.
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Unsere Kanzlei, 1975 gegründet, berät zahlreiche Firmen aus dem deutschsprachigen Raum und ihre spanischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften in handels-, zivil-, arbeits- und prozessrechtlichen Sachen, sowie über enge Mitarbeiter, auch in Steuer-, Verwaltungs- und Patentsachen. Auch stehen wir natürlichen Personen in Erb-, Zivil- und Immobilienrechtssachen sehr gerne zur Verfügung.
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Sie stehen vor bürokratischen Hürden in Spanien?
Sie möchten in Spanien eine Immobilie kaufen/verkaufen oder vermieten?
Sie brauchen eine NIE und kommen nicht weiter?
Sie wollen verstehen, was im Kaufvertrag steht, bevor Sie unterschreiben?
Sie möchten etwas verschenken und dabei steuerlich nichts falsch machen?
Sie möchten die lokalen Vorschriften einhalten, sich aber nicht um alles selbst kümmern?
Dann bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin.
Als selbständige Anwältin in Madrid bin ich auf die Betreuung ausländischer Privatpersonen spezialisiert. Ich lege sehr großen Wert auf eine persönliche und umfassende Beratung, um die beste Lösung für Sie zu finden.
Am besten kenne ich mich aus mit:
- Steuerrecht in Spanien (Beratung und Abgabe von Steuererklärungen, u.a.: Einkommensteuer für Ansässige und Nichtansässige, Erklärung über Auslandsvermögen (Modelo 720), Schenkungssteuern, Steuererklärungen für Expats („Ley Beckham“)),
- Anmeldungen und Behördengängen aller Art (Beantragung von NIE-Nummern, Anmeldung von Selbständigen, etc.),
- Immobilienkauf/ -verkauf und Vermietung durch Ansässige und Nichtansässige (Beratung, Prüfung von Unterlagen, Abwicklung von Steuererklärungen beim Kauf und im Nachhinein, Ummeldungen beim Grundbuch und Katasteramt).
Svenja Werner - Rechts- und Steuerberatung für Ausländer und Expats in Spanien (NIE, Beckham Law, Immobilien).
So einfach geht das.
Treffen nach Vereinbarung
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