Sie müssen in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Sie haben Angst, dabei etwas falsch zu machen?
Dann lassen Sie sich von mir unterstützen.
Als selbständige Anwältin in Madrid berate ich insbesondere ausländische Privatpersonen und Unternehmen bzgl. ihrer Steuerangelegenheiten. Dabei lege ich sehr großen Wert auf eine persönliche Betreuung, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Sie müssen in Spanien eine Steuererklärung einreichen?
Sie möchten dabei nichts falsch machen, aber auch Sparpotentiale so gut wie möglich ausnutzen? Gerne berate ich Sie dazu oder erledige Ihre Steuererklärung direkt komplett für Sie.
Sie haben Post vom spanischen Finanzamt bekommen und verstehen nicht, worum es geht? Sie würden den Brief am liebsten ignorieren? Bitte tun Sie das nicht, die Fristen sind kurz und eine schnelle Reaktion ist wichtig! Gerne helfe ich Ihnen mit der Beantwortung.
Als selbständige Anwältin in Madrid unterstütze ich ausländischen Privatpersonen mit ihren Steuerangelegenheiten. Eine persönliche Betreuung ist mir wichtig, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Am häufigsten mache ich folgende Steuererklärungen in Spanien (oder berate dazu):
- Anmeldung als Entsendeter (Nutzung der “Beckham-Law”),
- Erklärung von Auslandsvermögen (Modelo 720),
- Einkommensteuer für Ansässige („Declaración de la Renta“),
- Einkommensteuer für Nichtansässige (Modelo 210, insbesondere bei Immobilieneigentum in Spanien),
- Schenkungssteuer (wenn der Beschenkte in Spanien ansässig ist),
Svenja Werner - Rechts- und Steuerberatung für Ausländer und Expats in Spanien (NIE, Beckham Law, Immobilien).
So einfach geht das.
Svenja Werner - Rechts- und Steuerberatung - Spezialistin für behördliche Angelegenheiten.
So einfach geht das.
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