NUTZWERT: Allgemeine Hinweise zum Wohnungskauf

28.04.2007 - Deutsche Botschaft 

Der Kauf einer Immobilie sollte keinesfalls überstürzt erfolgen, sondern sollte Ergebnis gründlicher Abwägungen sein. Das zu erwerbende Grundstück/Haus sollte vor dem Kauf persönlich in Augenschein genommen werden. Von Käufen, die von Deutschland aus aufgrund wohlklingender Werbeaussagen getätigt werden, ist abzuraten. Die Lage des Grundstückes sollte unter allen Aspekten geprüft werden, so z.B. ob Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung gewährleistet und sichergestellt sind (Bewilligungsbescheide vorlegen lassen!). Insbesondere sollte man darauf achten, dass eine Zufahrt zu dem Grundstück über öffentliche Wege sichergestellt ist und sich danach erkundigen, ob die Zufahrt noch ausgebaut wird (drohende Kosten!) bzw. überhaupt noch verändert werden kann (problematisch, wenn die Zufahrt über fremden Privatbesitz führt). Vorsicht ist gegenüber Maklern bezüglich ihrer Bonität geboten, selbst wenn diese deutsche Staatsangehörige sind oder behaupten, "Land und Leute bestens zu kennen". Die Makler sind in Maklervereinen, sog. "Colegios de Agentes de la Propiedad Inmobiliaria" zusammengeschlossen, denen eine gewisse Dienstaufsicht obliegt. Es empfiehlt sich daher, sich den Mitgliedsnachweis (carnet de afiliado) mit Foto des Firmeninhabers zur Sicherheit zeigen zu lassen; u. U. hängt der Nachweis der Mitgliedschaft der Maklerfirma im o. g. Colegio an der Wand des Maklerbüros. Schließlich lohnen Preisvergleiche zwischen den Kosten eines jährlichen Hotelaufenthalts mit langfristigen Annuitäten. Es empfiehlt sich dringend, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Über den Anwalt sind Grundbuchauszüge anzufordern (Eigentumsverhältnisse, Belastungen); er kann bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um eventuellen Neuentwicklungen rechtlicher Art, aber auch dem "Erfindungsreichtum" hiesiger Unternehmer zu begegnen. Nur der Anwalt ist in der Lage, sonstige wichtige Bedingungen (z. B. Verfügungen der Gemeinde, Berechtigungen von Urbanisationsfirmen etc.) zu überprüfen, deren Nichtbeachtung später u. U. zum Verlust der Kapitalanlage führen kann. Es sollte in jedem Fall davon abgesehen werden, einen Kaufvertrag zu unterschreiben oder eine mündliche Kaufzusage abzugeben, bevor man nicht einen schriftlichen Nachweis darüber erhalten hat, dass der Verkäufer im Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen ist und auf dem Grundstück keine unbekannten dinglichen Belastungen (z.B. Grundschulden, Hypotheken) lasten.

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