13.10.2021 - Svenja Werner, selbständige Rechtsanwältin und Steuerberaterin (svenja@svenjawerner.com)
Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.
Worum geht es da?
Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit stellt sich für Spanien die Frage, ob der Rentner ggf. in Spanien seine Einkommensteuererklärung („Declaración de la Renta“) hätte machen müssen, und natürlich, ob er in Spanien hätte Steuern zahlen müssen.
(Zur steuerlichen Ansässigkeit: Wer über 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien lebt, ist in Spanien steuerlich ansässig und muss hier seine Einkommensteuererklärung machen. Die deutsche Rente ist dann normalerweise in Spanien zu versteuern, außer es handelt sich um Renten aus einem Beamtenverhältnis und der Empfänger hat keine spanische Staatsangehörigkeit.)
Was tun, wenn Sie einen solchen Brief bekommen haben?
Zuerst notieren Sie sich bitte, wann Sie den Brief genau erhalten haben und dann schauen Sie, wie viel Zeit Sie für die Beantwortung haben (Überschrift „Plazo“ im Text suchen). Normalerweise sind es 10-15 Arbeitstage, Wochenenden zählen dabei nicht mit.
Dann prüfen Sie bitte, ob Sie verstehen, worum es geht.
Aus meiner Sicht ist es am besten, die Wahrheit zu erzählen. Was meine ich damit?
Dann ist die beste Taktik, mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater zu schauen, welche Abzugsmöglichkeiten es evtl. noch gibt, und die in Deutschland ggf. bereits gezahlte Steuer mit anzusetzen, und dann zahlen Sie den Rest noch nach (im Nachhinein bekommen Sie dann noch einen Versäumniszuschlag und ein Bußgeld, weil Sie nicht freiwillig die Meldung abgegeben haben).
Als Nichtansässiger sind Sie nämlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuermeldung in Spanien verpflichtet. Aber Achtung: ggf. sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuermeldung für Nichtansässige verpflichtet (Modelo 210), nämlich dann, wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien haben.
Angenommen, Sie möchten nun die Antwort vorbereiten (oder vorbereiten lassen). Meine Hinweise dazu:
Angenommen, Sie haben die Antwort nun eingereicht. Was passiert dann als Nächstes?
Das kommt auf Ihre Antwort und die eingereichten Unterlagen an. Normalerweise schickt Ihnen das Finanzamt wieder einen Brief, in dem steht, was entschieden wurde.
Wenn Sie gesagt haben, dass Sie in Wirklichkeit nichtansässig sind und dies auch belegen konnten, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.
Wenn Sie gesagt haben, dass Sie tatsächlich in Spanien ansässig sind, bekommen Sie eine neue Berechnung und einen Zahlschein („Carta de pago“). Damit können Sie die Steuern nachzahlen.
Ist damit alles erledigt?
Nein, meist leider nicht. Aus meiner Erfahrung fängt das Finanzamt mit der Prüfung der am weitesten zurückliegenden Jahre an, die noch nicht verjährt sind. Dann werden auch die weiteren Jahre noch geprüft. D.h. wenn Sie in Spanien nichtansässig sind und das Jahr 2017 geprüft wurde, beantragen Sie direkt auch noch die Ansässigkeitsbescheinigung für 2018, 2019 und 2020.
Wenn Sie in Spanien ansässig sind und 2017 geprüft wurde, dann reichen Sie am besten von sich aus noch schnell die Steuererklärungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 nach, denn dann bekommen Sie im Nachhinein für diese Jahre KEIN Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Höhe der nicht gezahlten Steuer, normalerweise 50%. Da kann einiges zusammenkommen.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss:
Wenn Sie in Spanien öfter umgezogen sind oder sich eigentlich nie damit befasst haben, welche Adresse von Ihnen beim Finanzamt gespeichert ist, sollten Sie die Anschrift vielleicht einmal aktualisieren, damit das Finanzamt Sie erreichen kann und Sie vor allem die Möglichkeit haben, zu reagieren.
Denn wenn das Finanzamt Ihnen die Briefe nicht zustellen kann, wird die Nachricht irgendwann im Staatsanzeiger („BOE“) veröffentlicht und die Fristen beginnen zu laufen. Wenn Sie erst einmal eine Pfändung auf dem Konto haben, ist es für alles zu spät.
Wie können Sie sicherstellen, eventuelle Nachrichten vom spanischen Finanzamt auch wirklich zu erhalten?
Ob bereits etwas für Sie veröffentlicht wurde, können Sie bei “mis anuncios de notificación“ prüfen. Beides geht allerdings nur, wenn Sie über eine elektronische Ausweismöglichkeit verfügen, also z.B. Cl@ve PIN oder ein certificado electrónico.
Ich hoffe, Sie fühlen sich nun gut gerüstet, um auf einen möglichen Brief vom spanischen Finanzamt zu reagieren.
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