SERIE: Der Gesetzliche Ehegüterstand in Deutschland beim Kauf einer Immobilie in Spanien

14.09.2011 -  

Wenn ein deutsches Ehepaar den Kauf einer Immobilie in Spanien notariell beurkundet, sollte es ganz genau auf der Bezeichnung ihres Ehegüterstandes in der Urkunde Acht geben.

Spanische Notare sind nicht unbedingt mit dem gesetzlichen Ehegüterstand eines anderen Lands wie Deutschland vertraut. Dies kann später zu Problemen, z.B. bei der Auflösung der Ehe und/oder des Ehegüterstands, führen.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (ähnlich dem spanischen Ehegüterstand. „Régimen de participación en las ganancias“) bedeutet, dass Sie keineswegs die Immobilie für eine Gütergemeinschaft (die sog. "sociedad conyugal" oder "sociedad de bienes") erwerben. Dies sollte ausdrücklich in der spanischen Urkunde festgelegt werden. Nur so lassen sich zukünftige Probleme vermeiden.

Ein Anwalt kann Ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Notar in Spanien helfen. Falls Sie irgendwelche Fragen zum Inhalt einer spanischen Kaufurkunde haben oder die rechtliche Nachprüfung dieses Dokuments durch einen spanischen Anwalt wünschen, wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei.

Lübeck Steuerberater Rechtsanwälte GbR
Sonia Garcia Ballarin, Abogada LL.M.
www.luebeckonline.com

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