NEWS: Altersvorsorge: Riester-Verträge – wie funktionieren sie, insbesondere wenn man in Spanien ist?

27.03.2012 - Philipp Dyckerhoff 

Die Riesterrente wurde 2002 in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, die private Altersvorsorge in Deutschland durch staatliche Subventionen zu fördern und eines der vielen Löcher zu stopfen, die die vielen Rentenreformen – erforderlich wegen der demografischen Entwicklung in Deutschland – in die staatliche Altersvorsorge reißen. Riester wurde stufenweise eingeführt, alle zwei Jahre gab es eine Erhöhung, die letzte zum 1.1.2008: nun kann man maximal 2.100 EUR pro Jahr in seinen Riestervertrag einzahlen. Mindestens muss man 4 seines Bruttogehalts einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen.

Die Förderung bei Riester kommt aus zwei Quellen: einmal gibt es Zulagen für den Sparer und evtl. vorhandene Kinder, andererseits erhält man über die Einkommenssteuererklärung eine Steuererstattung. Unter dem Strich ergibt sich die Höhe der Förderung aber ganz einfach aus dem persönlichen Grenzsteuersatz, es sei denn man hat viele Kinder, so dass die Förderung durch die Zulagen die steuerliche Förderung übersteigt. Gutverdiener, die einen Grenzsteuersatz von 42 haben, müssten allerdings mehr als ca. 3 Kinder haben, damit die Zulagen die Steuererstattung übersteigen. Bei Geringverdienern mit vielen Kindern übersteigen die Zulagen natürlich eher die Steuererstattung. Genau dies war der Grund, warum Riester so komplex geraten ist: man wollte Familienförderung gleich mit einbauen.

Die Zulagen sind für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden sogar nochmals erhöht worden: sie betragen nun 300 Euro pro Kind pro Jahr, für davor geborene Kinder betragen Sie weiterhin 185 Euro.

Förderfähig sind allerdings nur diejenigen, die pflichtversichert in der DRV (Deutsche Rentenversicherung) sind, also hauptsächlich Angestellte, aber auch Beamte. Nicht förderfähig sind z.B. die Selbständigen, ebenso wenig diejenigen, die Beiträge in Versorgungswerke einzahlen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte).

Viele Deutsche, die nach Spanien gekommen sind, haben einen Riestervertrag im Gepäck. Immer wieder stellt sich die Frage, was nun damit anzufangen ist, wenn man im Ausland ist. Die Aussagen dazu sind teils widersprüchlich, dabei ist die Sache an sich ganz einfach und lässt sich in wenige Fälle unterteilen:

1. Deutsche in Deutschland
Solange man in Deutschland rentenversicherungspflichtig ist, erhält man die Riesterförderung. Sozusagen als Gegenleistung muss man im Ruhestand die Riesterrente in Deutschland voll versteuern.

2. Deutsche, die in Spanien leben und in Deutschland arbeiten

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.9.2009 haben Menschen, die in Deutschland rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben und dort Steuern zahlen, Anspruch auf Riesterförderung. Ob dies auch für diejenigen gilt, die mit einem deutschen Arbeitsvertrag für ein paar Jahre in Spanien arbeiten, in Deutschland weiterhin sozialversicherungspflichtig und in Spanien steuerpflichtig sind, ist nicht ganz klar.

3. Deutsche in Spanien, die auf Dauer im Ausland bleiben
Diese sind nicht förderfähig. Wenn man es sich leisten kann und einen guten Riestervertrag hat, sollte man ihn als privaten Rentenversicherungsvertrag weiterbesparen. Wichtig: die Besteuerung der Rente aus dem Riestervertrag im Ruhestand wird anteilig für die nicht geförderten Zeiten reduziert. Das gilt für eine Besteuerung der Riesterrente in Deutschland. Wenn die Riesterrente in Spanien versteuert werden muss, dürfte diese Reduzierung wahrscheinlich wegfallen.
Man könnte seinen Riestervertrag auch beitragsfrei stellen, das ist allerdings meist nicht die günstigste Alternative, weil man die Kosten für den Vertrag schon bezahlt hat (diese werden in den ersten 5 Jahren mit den Beiträgen verrechnet), und bei vorzeitiger Beendigung des Sparens oder sogar einer Kündigung unverhältnismäßig hohe Kosten bezahlt hätte.

4. Deutsche in Spanien, die im Ruhestand sind und Rente aus einem Riestervertrag beziehen
Diese Fälle dürfte es bisher zwar kaum geben, weil Riester ja erst 2002 eingeführt worden ist. Trotzdem ist dies ein ganz wichtiger Fall, weil er alle Riestersparer irgendwann in der Zukunft treffen könnte. Leider sind für diesen Fall immer wieder irreführende Kommentare zu finden. Nicht zuletzt der Gesetzgeber hatte hier für Verwirrung gesorgt:

Man musste die Förderung an den deutschen Staat tatsächlich zurückzahlen, wenn man bei Rentenbezug nicht in Deutschland steuerpflichtig war. Das galt bis der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10.9.2009 Klarheit geschaffen hat: Menschen, die einen Riestervertrag haben und im Rentenalter im EU-Ausland wohnen, brauchen die Förderung nicht zurück zu bezahlen. Die bisherigen Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes innerhalb der EU unzulässig ein und seien somit diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dies ist eine gute Nachricht nicht nur deutsche Rentner in Spanien sondern auch für Spanier, die in Deutschland gearbeitet haben und im Ruhestand wieder nach Spanien zurück kehren.

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv