NEWS: Auswirkungen der EU-Gleichstellungsrichtlinie in Spanien und in Deutschland

14.02.2012 - Philipp Dyckerhoff 

Zukünftig müssen Tarife für Rentenversicherungen unabhängig vom Geschlecht kalkuliert werden. Das dürfte bei Frauen zu höheren und bei Männern zu niedrigeren Renten bei gleichen Beiträgen führen. Dies muss von den Versicherern bis zum Dezember 2012 umgesetzt werden.

Diese Gleichstellung betrifft z.B. auch Krankenversicherungstarife, die keinen Unterschied mehr bei den Kosten für Männer und Frauen aufweisen dürfen. In Deutschland haben die Krankenversicherer die Tarife für Männer und Frauen schon gleichgestellt, mit der Folge, dass sie für Frauen billiger geworden oder zumindest weniger stark erhöht worden sind und für Männer teurer geworden sind. In Spanien läuft der Anpassungsprozess noch.

Hintergrund: Versicherungsunternehmen müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung, urteilte im März 2011 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Zur Begründung verweist der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Sie verlange geschlechtsneutrale sogenannte Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab dem 21. Dezember 2007 und sehe eine Überprüfung nach fünf Jahren, also am 21. Dezember 2012, vor. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilte der EuGH.
Ob demnächst Männer vor dem EuGH dagegen klagen werden, dass ihre Lebenserwartung geringer als die der Frauen ist, bleibt abzuwarten!

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