NEWS: Mitteilung des deutschen Konsulates in Barcelona: Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

05.05.2012 - ARENA - A. Eisenführ 

Das wird viele Menschen hier interessieren: Deutsche, die keinen Wohnsitz mehr im „Inland“, sprich Deutschland haben, weil sie seit vielen Jahren in Spanien ansässig sind.
Für diese Menschen teilt das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona folgendes mit:
„ Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Behörde für die Ausstellung von PERSONALAUSWEISEN.
Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz in Deutschland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten

Personalausweise können gegenwärtig nur von den zuständigen Behörden in Deutschland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Menschen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde in Deutschland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland ist hierfür nicht erforderlich.
Ein Versand des PIN-Briefs ins Ausland ist möglich. Geben Sie hierfür bitte direkt bei Antragstellung Ihre Lieferanschrift an, da Sie sonst den PIN-Brief persönlich in der Personalausweisbehörde abholen müssen. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren neuen Personalausweis also grundsätzlich persönlich abholen, können aber auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.
Im Rahmen der Aushändigung des Personalausweises müssen sie den Erhalt des PIN-Briefs bestätigen und schriftlich erklären, ob Sie die elektronische Identitätsfunktion (elD) nutzen möchten. Zur Abgabe dieser Erklärungen können Sie ebenfalls eine andere Person bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie im Internet.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Ausgabe von Personalausweisen im Ausland übernehmen.“

Soweit der Text des Konsulates. Wenn Sie also in absehbarer Zeit Ihren Personalausweis erneuern beziehungsweise verlängern lassen wollen, denken Sie daran, dass ein abgelaufener Personalausweis innerhalb der Europäischen Union noch zwei Jahre lang gültig ist. Also keine Hektik, keine Nervosität: falls es stimmt, dass ab Beginn des kommenden Jahres das deutsche Generalkonsulat in Barcelona solche Bearbeitungen vornimmt, warten Sie es in Ruhe ab.

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