Spanische Banken stehen vor Klagen in Miliardenhöhe

17.10.2016 - Spanish Legal Reclaims 

Rückzahlungen von Anzahlungen im Rahmen von Immobilienkäufen

 

Wieder einmal müssen sich spanische Banken und Sparkassen einem Problem stellen, welches  aus einer Nichtbefolgung gesetzlicher Grundlagen resultiert.

 

Während der Finanzkrise und dem damit einhergehenden Einbruch des Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger in Spanien Konkurs gegangen. Der Bau vieler vom Plan gekaufter Immobilien wurde nie begonnen oder nicht fertiggestellt. Tausende Immobilienkäufer haben die so bereits getätigten Anzahlungen vollständig verloren.

 

Nach einem Grundsatzurteil vom Dezember 2015 des Obersten Gerichts in Spanien müssen spanische Banken nun vereinnahmte Zahlungen in Milliardenhöhe an nationale und internationale Immobilienkäufer zurückzahlen. Allein in Deutschland kann man von rund 80.000 Betroffenen und einer Schadenssumme von geschätzten 1,5 Milliarden Euros ausgehen. Nach spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Dies ist in der Vergangenheit, gerade in der Zeit des spanischen Baubooms vor 2007, jedoch  nicht  so gehandhabt worden. Die betroffenen Käufer können die Banken somit nun auf Rückzahlung ihrer damals geleisteten Teilzahlungen verklagen. Spanish Legal Reclaims S.L. unterstützt und betreut die Kläger bei diesem Rückforderungsprozess.

 

Das Urteil hat in Großbritannien bereits ein großes Medienecho ausgelöst. Die BBC und der Telegraph berichteten im Sommer 2016 über das Thema. Hunderte von Betroffene, vor allem Briten, haben Spanish Legal Reclaims seitdem bereits mit der Abwicklung des komplizierten Rückerstattungsverfahrens beauftragt.

 

                     BBC News

 

„In Deutschland erwarten wir noch eine enorme Steigerung der Anfragen von Betroffenen. Die Wenigsten sind bisher über das Urteil und die neue Gesetzeslage informiert.“, erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims. Das Beratungsunternehmen ist spezialisiert auf gesetzliche Rückforderungen gegenüber den spanischen Finanzbehörden und Grosskonzernen. Der Service richtet sich vornehmlich an Geschädigte aus dem EU Ausland. „Spanish Legal Reclaims arbeitet auf einer „No win- No fee“ Grundlage, d.h.: der Kunde hat kein finanzielles Risiko. Aus diesem Grund übernehmen wir nur Fälle, bei denen wir auch sicher sind diese vor Gericht zu gewinnen. Für unsere Klienten ist dies ein ganz wesentlicher Punkt, da sie ja bereits sehr viel Geld verloren haben. In den meisten Fällen  zudem für erfolglose Rechtsstreitigkeiten, inklusive der in der Regel üppigen Anwaltskosten.“ Die rechtliche Grundlage für eine Rückforderung ist eindeutig. „Die betroffenen Kreditinstitute werden ihre Interessen jedoch mit hoch qualifizierten Rechtsanwälten verteidigen“, so Klassen. „Daher sollten Kläger vor einem Prozess unbedingt sicherstellen, dass ihre Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind.“

 

Gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten stellt Spanish Legal Reclaims im Prozessfall eine vollständige Rückzahlung der verlorenen Teilzahlungen nahezu sicher. Das Unternhemen bietet zur Prüfung der tatsächlichen Erfolgsaussichten für einen Prozess, eine kostenfreie Voruntersuchung jedes Einzelfalles an. Honorarkosten werden dann nur bei einem gewonnenen Prozess fällig.

 

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

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