Rentenversicherung de Thomas am 28.01.0814:02:00
Thomas
Hallo, ich arbeite seit etwas über einem Jahr in Madrid, bei einer spanischen Firma mit einem Angestelltenvertrag und Hauptwohnsitz in Spanien. Nach Rücksprache mit der deutschen Rentenversicherung teilte man mir mit, daß meine Zeit in Spanien lediglich als Anwartschaftszeit gewertet wird. Im Klartext, ich erhöhe mit meiner Arbeit hier nicht einen Cent meine deutsche Rente. Wer kennt sich aus? Bedeutet das, daß ich spanische Rentenansprüche erwerbe während ich hier arbeite? Dachte die EU soll mal so werden wie in den USA, also piepegal in welchem Bundes- (EU)Staat man arbeitet? Ist offensichtlich nicht so, oder? Wer kann mir da mal weiterhelfen? Danke.
  • Comentarios de Philipp am 28.01.0818:08:00
    Philipp

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    Hallo Thomas, um eine klare Antwort geben zu können, fehlen mir noch ein paar Infos. Aber ein paar Hinweise vorab: kann es sein, dass Du in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) noch weniger als 5 Jahre eingezahlt hast? Dies ist nämlich die Mindestzeit, die man braucht, um aus der DRV Ansprüche zu haben. Und für das Erreichen dieser Mindestzeit zählt auch Deine Beitragszeit in Spanien. Statt zu spekulieren, ist es vielleicht besser, wenn wir uns zu Deiner Situation einmal detaillierter austauschen, am besten über Email (findest Du hinterlegt bei meinem Namen)Generell gilt jedenfalls: obwohl die EU-Beamten meines Erachtens in vielen Bereichen ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht haben (z.B. Krankenversicherungslösungen für die EU, Förderung der privaten Altersvorsorge EU-weit vereinheitlicht, ...), ist die gesetzliche Rentenversicherung zumindest zwischen Spanien und Deutschland (und meines Wissens auch mit vielen anderen EU-Staaten) recht vernünftig geregelt.
  • Comentarios de Thomas am 29.01.0812:38:02
    Thomas

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    Hallo Philipp,vielen Dank für deine Antwort. Ich antworte dir hier, weil ich denke, dass das Thema auch für andere interessant sein dürfte.Nun um deine Frage zu meiner Situation zu beantworten:Ich habe in Deutschland bereits über 20 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und auch eine entsprechende Punktzahl (die sich ja durch Beitragzahlungen erhöht). Da ich ja in die deutsche gesetzliche RV im Moment nicht einzahle erhöht sich also auch mein Punktestand (und somit auch meine theoretische Rente) nicht. Bei vergleichbaren Gehalt würde ich in Deutschland im Moment mit Höchstsatz einzahlen, ich verdiene also in Spanien recht gut. Was ich verstanden habe ist, daß meine Beitragszeit in Spanien zum Erreichen der Mindestzeit beiträgt aber eben die Rentenhöhe in Deutschland nicht beeinflusst. Wo könnte ich denn die Regelung zwischen Spanien und Deutschland nachlesen? Habe ich nach z.B. 2 Jahren Tätigkeit in Spanien einen Rentenanspruch in Spanien? Du siehst ich habe keine Ahnung.
  • Comentarios de Philipp am 29.01.0823:10:40
    Philipp

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    Hallo Thomas, jetzt verstehe ich Deine Frage richtig: Du hast Recht, daß Deine Beitragszeit in Deutschland zum Erreichen der spanischen Mindestzeit angerechnet wird (und diese ist statt 5 Jahre in Deutschland wohl bei 20 Jahren in Spanien, bei dieser Zahl bin ich mir aber nicht ganz sicher). Die Rentenhöhe in Deutschland verändert sich nicht durch Deine Einzahlungen in Spanien, Du erwirbst Dir Ansprüche in Spanien. Es gibt wohl auch die Möglichkeit, sich seine Ansprüche von einem Systems ins andere zu holen. Ob es sinnvoll ist, die deutschen Ansprüche ins spanische System zu holen bezweifele ich allerdings.Folgende Tipps für weitere Infos: 1) Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung kannst Du Dir ein ausführliches Dokument zum Thema Deutsche im Ausland herunterladen. Hier der Link, ich hoffe er ist lesbar (breche ihn um, sonst wird er wohl verstümmelt hier): www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ nn_11792/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__ Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/ leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw, property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_ in_europa. Schicke Dir das Dokument auch gleich per Email - für alle Fälle.2) Vom 17. bis 19.11 gibt es in Madrid Beratungstage der Deutschen RentenversicherungCAISS Num. 14 Maldonado c./ Maldonado 2 28006 Madrid CAISS Num. 14 MaldonadoTelefonische Terminvergabe: aus D: 0034 932 849292 aus E: 0932 849292Werde zusehen, dass diese Termine auch auf dem Portal veröffentlicht werden, gibt es auch in anderen Städten in Spanien.
  • Comentarios de Thomas am 30.01.0814:49:49
    Thomas

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    Hallo Philipp, vielen Dank für die Infos. Die deutsche Rentenversicherung hat mir mitgeteilt, daß meine Beitragszeiten in Deutschland auch als Anwartszeit in Spanien angerechnet wird. Das wird dann wohl bedeuten, daß ich ich 2 Renten beantragen muss. Werde mich trotzdem weiter informieren. Vielen Dank noch einmal und alles Gute! LG Thomas
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