HINTERGRUND: Auslands-Deutsche haben Recht auf Personalausweis

24.10.2007 - Stefanie Claudia Müller und Clementine Kügler 

Was viele Auslands-Deutsche nicht wissen: Man kann auch ohne in Deutschland gemeldet zu sein, einen Personalausweis beantragen. Allerdings nur in Deutschland selber und nicht über die Botschaft. Das teilt das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Redaktion mit.Jeder Deutsche, der im Ausland lebt und in Deutschland nicht mehr gemeldet ist, hat demnach ein Anrecht auf einen Personalausweis. Er muss in Deutschland zu irgendeinem Einwohnermeldeamt seiner Wahl gehen (nur in Hamburg geht das nicht) und persönlich den Personalausweis beantragen. Beim Wohnort wird dann eingetragen: Ohne Wohnanschrift im Inland. Dieser Satz ist seit dem 29.11.2002 so festgelegt.Wichtig ist zudem zu wissen, dass ab dem 1. November neue Reisepässe auf dem dafür vorgesehenen Chip den Fingerabdruck des Inhabers vorweisen. Damit erhöht sich die Sicherheit für den Passinhaber, Missbrauch kann noch effektiver verhindert werden. Mit Wirkung zum 1. November wurde auch der Regelungsbereich zu Pass- und Ausweisdokumenten für Kinder überarbeitet. Das Bundesministerium des Innern weist daher insbesondere auf die nachfolgenden Änderungen bei Reisepässen für Kinder hin:Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Pass ist nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen. Kinderreisepässe werden ab sofort für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.Weitere Informationen zu Pass- und Ausweisdokumenten können Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern unter http://www.ePass.de abrufen.

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