Vielen Dank Philipp, das Dokument ist wirklich genau das was ich gesucht habe - die Regelung auf spanisch, dass es nicht obligatorisch ist den Führerschein umzumelden. Hier für alle zum runterladen, die sich das auch ins Auto legen wollen:
fuehrerscheine.pdfAber aus dem Merkblatt der Botschaft von Svens link geht hervor, dass der Führerschein trotzdem befristet ist, wenn man in Spanien lebt, und eine Verlängerung mit einem Eignungsgutachten beantragt werden muss. Bei jungen Personen alle 10 Jahre und je älter bis zu alle zwei Jahre..Vielleicht geht es den Polizisten also gar nicht um den umgemeldeten Führerschein, sondern um das Fehlen dieses Eignungsgutachten, worauf die Botschaft in ihrem Merkblatt hinweist:Sollten Sie ein Fahrzeug führen und bei einer Kontrolle die obligatorische medizinisch-psychologische Eignungsbeurteilung nicht besitzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern, einer Führerscheinsperre und der Festsetzung des Fahrzeuges geahndet werden kann.