Wohnsitz in Deutschland
Man kann innerhalb der EU nur einen Hauptwohnsitz haben, und zwar dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ich weiss nicht wie es in Madrid ist, aber an der Costa Blanca wird für das Empadronamiento (Eintragung im Rathaus) eine Abmeldebescheinigung aus dem Heimatland verlangt. Hier macht aber jede Behörde, was sie gerade will. Die einen verlangen für das Empadronamiento voher die Eintragung ins Ausländerregister, die anderen wollen es genau umgekehrt.
Einen handlichen Ausweis gibt es leider nicht mehr, sondern nur noch ein DinA4 Blatt, auf dem bestätigt wird, dass man ins Ausländeregister eingetragen ist, was bei 3 Monaten Aufenthalt im Jahr erforderlich ist.
Ob diese Vorgehensweise der spanischen Behörden eventuell gegen EU-Recht verstößt, wird ggf. in Brüssel überprüft. Es ist also damit zu rechnen, dass sich in absehbarer Zeit eventuell wieder bald etwas ändert.
Wenn man es trotzdem schafft, weiterhin in Deutschland gemeldet zu sein, sollte man auch prüfen, ob man dort auch noch steurpflichtig ist.